Sujet Wirtschaftspanorama
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EU-Wirtschaftspanorama 32/2024

Ausgabe 6. September

Lesedauer: 11 Minuten

14.09.2024

Im Brennpunkt


Verzögerte Auszahlung der Corona-Wiederaufbaugelder belastet Realwirtschaft

Corona-Wiederaufbaufonds: Verzögerte Auszahlung belastet Realwirtschaft
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Einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge ist es bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) in den ersten drei Jahren vermehrt zu Verzögerungen bei der Auszahlung der Gelder und der Durchführung von Projekten gekommen. Dies könnte sich negativ auf die Erreichung der Ziele der ARF niederschlagen. Die ARF wurde im Februar 2021 ins Leben gerufen, um mit Hilfe eines neuartigen Finanzierungsmechanismus die wirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten nach der Pandemie zu unterstützen und deren Resilienz zu stärken. In nationalen Aufbau- und Resilienzplänen mussten die Mitgliedstaaten Reformen und Investitionen festlegen und klare Etappenziele sowie Zielwerte für deren Umsetzung bis 2026 definieren. Dabei war es erforderlich, mindestens 37 % der Mittel für Klimaschutz- und 20 % für Digitalisierungsmaßnahmen einzuplanen.

Die Mitgliedsstaaten haben derzeit, also bis zur Mitte der ARF-Laufzeit, weniger als ein Drittel der vorgesehenen Gelder abgerufen und weniger als 30 Prozent ihrer Meilensteine und Ziele erreicht. Zudem haben fast alle Länder ihre Zahlungsanträge verspätet bei der Europäischen Kommission eingereicht. Bis Ende 2023 lagen nur 70 Prozent der geplanten Anträge vor. Mitgliedstaaten hatten Zahlungsanträge im Wert von nur 228 Milliarden Euro anstelle der ursprünglich geplanten 273 Milliarden Euro (d. h. in einem rund 16 % geringeren Wert) eingereicht. Gründe hierfür sind u.a. Inflation, Versorgungsengpässe und unzureichende Verwaltungskapazitäten.

Der Europäische Rechnungshof warnt, dass das Risiko besteht, dass viele Projekte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden und dass die Mittel bis zum Ende der ARF-Laufzeit im August 2026 nicht vollständig ausgeschöpft werden könnten. Auch Österreich ist von diesen Verzögerungen betroffen. Bis Ende 2023 wurden nur 23 Prozent der Mittel ausgezahlt und 26 Prozent der Meilensteine erfüllt. Die Umsetzung in Österreich wird durch den langsamen Übergang von Reformen zu Investitionen und die geplante Finalisierung der Hälfte aller Investitionen im Jahr 2026 erschwert.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt der Kommission, eine einheitliche Definition des Begriffs "Endempfänger" sowie zusätzliche Leitlinien und Unterstützung für die Mitgliedstaaten bereitzustellen. Außerdem soll sie das Risiko des Nichtabschlusses von Maßnahmen und die damit verbundenen finanziellen Folgen überwachen und mindern. Es gilt zu vermeiden, dass es gegen Ende der Laufzeit zu Engpässen bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt und damit das Risiko fehlerhafter Ausgaben steigt.

Die Kommission verlautbarte in ihrer Antwort auf den Rechnungshofbericht, dass sie weitere Maßnahmen treffe, um die rechtzeitige und wirksame Umsetzung von Reformen und Investitionen durch die Mitgliedstaaten zu verbessern und Auszahlungen zu beschleunigen.

Einen umfassenden Überblick über die im Rahmen der ARF geplanten Investitionen in den EU-Staaten bietet das Analysetool Recover.MAP der WKÖ. Außerdem finden Sie für jeden Mitgliedstaat kompakte Einschätzungen der einzelnen Aufbaupläne, welche von den WKÖ-Wirtschaftsdelegierten vor Ort erstellt wurden. Sie zeigen auch die Chancen für österreichische Unternehmen auf. Sie bieten auch Beratungsmöglichkeiten bei individuellen Anliegen. Kompakte Erstinformationen gibt es auch direkt über das Enterprise-Europe Netzwerk der WKÖ.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Nachhaltigkeit


EU vertieft Beziehungen bei grünen Investitionen mit Afrika 

Dunkelblaues 3D-Rendering der Erdkugel im Ausschnitt mit dem Kontinent Afrika im Fokus, Overlay mit golden leuchtenden vernetzenden Linien
© Anton Balazh | stock.adobe.com

Die Staaten Namibia und Südafrika werden, auch im Rahmen der wirtschaftlichen Diversifizierungsagenda der EU, verstärkt bei der grünen Transformation im Energiesektor unterstützt. Dafür ist Energiekommissarin Kadri Simson diese Woche nach Windhoek gereist, wo sie unter anderen den Global African Hydrogen Summit besucht hat. Kommende Woche wird sie in der südafrikanischen Hauptstadt Pretoria Energieminister Ramogkopa treffen und die Agenda Südafrikas für grünen Wasserstoff besprechen.

Die EU will damit u.a. neue Lieferquellen für grünen Wasserstoff erschließen und damit die Energieversorgung diversifizieren. Gleichzeitig ist diese Woche das Abkommen über die Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der EU und Angola in Kraft getreten. Dieses soll Investitionen für europäische Unternehmen etwa im Energie- und Lebensmittelsektor erleichtern und transparenter machen. Geschehen soll dies unter anderem durch die Förderung der Nutzung elektronischer Behördendienste für Genehmigungen und die stärkere Einbeziehung von Interessengruppen.

Investitionserleichterungen kommen sowohl ausländischen als auch einheimischen Investoren zugute, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen. Außerdem tragen diese dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele des afrikanischen Staats zu erreichen.

Im Gegenzug zu den Investitionserleichterungen sollen in Angola Umweltauflagen und Arbeitnehmer:innenrechte gestärkt werden. 8% aller ausländischen Direktinvestitionen der EU in Afrika passieren in Angola. Das waren 2,9 Milliarden Euro in 2022. Die EU ist der wichtigste Haupthandelspartner des Landes.

Ansprechpartner: Clemens Rosenmayr


Kurz & Bündig


Draghi sprach vor Parlament und Rat über seinen Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit

Der frühere EZB-Chef Mario Draghi hat diesen Mittwoch Rat und EU-Parlament die Leitlinien seines Berichts zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit präentiert. Die Details des Berichts werden noch unter Verschluss gehalten. Draghi hatte jedoch in den vergangenen Monaten die Umrisse seiner Vorschläge zu verschiedenen Gelegenheiten durchblicken lassen. Der Bericht soll unter anderem Empfehlungen zur weiteren Umsetzung des Green Deals, zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zum Umgang mit anderen großen Wirtschaftsmächten wie der EU und China sowie zum Aufbau einer europäischen Verteidigungsindustrie enthalten. Mario Draghi wird den Bericht in den kommenden Tagen der Öffentlichkeit vorstellen.


ERC fördert 24 österreichische Nachwuchsforscher:innen

Der Europäische Forschungsrat hat im Rahmen der „Starting Grants“ 494 Forschende aus 24 Mitgliedsstaaten ausgewählt, die mit insgesamt 780 Millionen Euro gefördert werden, pro Grant werden 1,5 Millionen Euro vergeben. Unter den Geförderten befinden sich auch 24 Forschende aus Österreich, die etwa in den Bereichen molekulare Biologie, analytische Chemie, Verfahrens- und Werkstofftechnik oder Geschichtswissenschaften tätig sind. Der Europäische Forschungsrat zielt mit seinen Förderungen auf Grundlagenforschung ab. Diese gilt als wichtige Basis für technologische Unabhängigkeit und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.


Jobs+Jobs+Jobs


EK (GD EUROSTAT) sucht Leitende:r Versicherungsmathematiker:in 

Die Europäische Kommission, Generaldirektion für Europäische Statistiken, sucht:

  • Leitende:r Versicherungsmathematiker:in mit Fachkompetenz im Bereich „Rentenstatistik“
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: OM/TA/ESTAT/24/AD8, Deadline for applications: 10/09/2024 12:00 (Brussels time) 

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EK (GD HR) sucht Close Protection Officer 

Die Europäische Kommission, Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, sucht:

  • Close Protection Officer
    Temporary Agent, Function Group: AST-SC 1-4, Reference: COM/TA/HR.DS/2024-2/AST-SC, Deadline for applications: 13/09/2024 11:59 (Brussels time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Communications Officer 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

  • Communications Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: CHA/TA/2024/008, Deadline for applications: 16/09/2024 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EFSA sucht Scientific Data Steward

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma (Italien) sucht:

  • Scientific Data Steward
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EFSA/X/AD/2024/05, Deadline for applications: 16/09/2024 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC JU sucht Programme Officers 

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Programme Officer - Research and Innovation - Quantum
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EuroHPC/2024/08, Deadline for applications: 23/09/2024, 23:45 (CEST) 
  • Programme Officer - Research and Innovation – Artificial Intelligence
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EuroHPC/2024/09, Deadline for applications: 23/09/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Service Engineer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Service Engineer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2024/AD/014, Deadline for applications: 26/09/2024, 11:59 (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Liaison Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Liaison Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/013, Deadline for applications: 01/10/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

11. September

  • Bericht zur Lage der Energieunion

Ausgewählte Tagungen des Rates 

13. September

13.-14. September

  • Informelle Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister
    • Am Freitagnachmittag werden die Minister:innen und Zentralbankgouverneur:innen das Thema "nachhaltige Finanzierung des grünen Wandels" erörtern. Der Generalsekretär der OECD und der Geschäftsführer der ungarischen Agentur für Staatsschuldenmanagement werden in ihren Vorträgen darlegen, wie die Finanzierungslücke mit innovativen Instrumenten überbrückt werden kann und wie die Ersparnisse von Privatpersonen besser mobilisiert werden können, wenn es darum geht, den ökologischen Wandel zu fördern und gleichzeitig die Staatsverschuldung zu senken.
    • Die Sitzung am Samstagmorgen wird den "Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung" gewidmet sein, bei der die Delegationen die Risiken für die Tragfähigkeit der Verschuldung im Zusammenhang mit der Alterung der Gesellschaft und mögliche Maßnahmen diskutieren werden. Dieses Thema hat für den ungarischen EU-Ratsvorsitz oberste Priorität, da es den langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand der EU aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und des Arbeitskräftemangels gefährdet. Die Diskussion wird sich auf einen Beitrag der Brüsseler Denkfabrik Bruegel stützen.
    • Während des Arbeitsessens auf Ministerebene wird der geschäftsführende Direktor des IWF "die neuen Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung der einkommensschwachen Länder bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen" erläutern.


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

9. September

  • Ausschuss für internationalen Handel (INTA)
    • Mitteilung des Vorsitzes zu den Beschlüssen der Koordinatoren
    • Aussprache mit der Kommission über die Verhandlungen über das plurilaterale WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel
    • Stand der EU-Handelspolitik
      • Aussprache mit Sabine Weyand, Generaldirektorin der GD Handel, Kommission
    • Sitzung der Koordinatoren
  • Unterausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT)
    • Aussprache zwischen den Mitgliedern des SANT-Unterausschusses zum Thema „Öffentliche Gesundheit während der 10. Wahlperiode des Europäischen Parlaments“

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 10. September 2024 

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) in der Rechtsmittelsache C-48/22 P Google und Alphabet / Kommission (Google Shopping)

Missbrauch marktbeherrschender Stellung – Vorzugsbehandlung

des eigenen Preisvergleichsdienstes

Mit Beschluss vom 27. Juni 2017 „Google Search [Shopping]“ verhängte die Kommission gegen Google eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht habe, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft habe.

Gegen diesen Beschluss haben Google und Alphabet Klage beim Gericht der EU erhoben. Mit Urteil vom 10. November 2021 wies das Gericht die Klage. Google und Alphabet verfolgen ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts vor dem Gerichtshof. 

Generalanwältin Kokott hat in ihren Schlussanträgen vom 11. Januar 2024 dem Gerichtshof vorgeschlagen, das Rechtsmittel zurückzuweisen und somit die gegen Google verhängte Geldbuße zu bestätigen.

Weitere Informationen


Donnerstag, 12. September 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑579/22 P Anglo Austrian AAB / BCE und Far East

Entzug der Bankzulassung

Mit Beschluss vom 14. November 2019 entzog die Europäische Zentralbank (EZB) der österreichischen Anglo Austrian AAB Bank ihre Bankzulassung. Dieser Beschluss geht auf einen Vorschlag der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde zurück, die zuvor schon zahlreiche aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die AAB Bank getroffen hatte.

Gegen diesen Beschluss erhoben die AAB Bank Klage vor dem Gericht der EU, jedoch ohne Erfolg.Die AAB Bank in Abwicklung verfolgt ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts vor dem Gerichtshof.

Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen vom 11. April 2024 dem Gerichtshof vorgeschlagen, das Rechtsmittel zurückzuweisen.

Weitere Informationen


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑17/22 HTB Neunte Immobilien Portfolio und C‑18/22 Ökorenta Neue Energien Ökostabil IV

Auskunft über Mitbeteiligte an einem Investmentfonds

Zwei Anlagegesellschaften, die über eine Treuhandgesellschaft mittelbar an einer Publikumsfondsgesellschaft beteiligt sind, klagen vor dem Amtsgericht München auf Auskunft über die Namen und Adressen aller anderen Fondsbeteiligten. Sie machen geltend, dass es ihr Recht sei, zu den anderen Beteiligten Kontakt aufzunehmen. Sie würden mit ihnen über den Ankauf von deren Anteilen verhandeln und sie zu einem Meinungsaustausch näher kennenlernen wollen. Das in den Beteiligungs- und Treuhandverträgen vorgesehene Verbot, die Daten anderer Beteiligter weiterzugeben, sei unwirksam.

Das Amtsgericht München möchte vom Gerichtshof wissen, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundverordnung ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über alle oder zumindest bestimmte Mitbeteiligte besteht.

Weitere Informationen C-17/22

Weitere Informationen C-18/22


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑557/23 SPAR Magyarország

Regulierung von Preis und Angebotsmenge bei bestimmten Lebensmitteln

Im Zuge der Covid-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs verpflichtete Ungarn Lebensmittelhändler, bestimmte Produkte wie Kristallzucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schinken, Eier, Milch und Kartoffeln zu einem bestimmten Preis und mindestens in der Menge anzubieten, wie sie diese Produkte in den Jahren 2021 bzw. 2022 auf Lager hatten. Nachdem bei einer Kontrolle in einer Spar-Filiale ein Verstoß gegen diese Verpflichtung festgestellt worden war, verhängten die ungarischen Behörden gegen SPAR Magyarország eine Geldbuße in Höhe von fast 6000 Euro. Spar hat den Bescheid vor einem ungarischen Gericht angefochten.

Das ungarische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die streitige Regelung, die bis Ende Juli 2023 galt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Weitere Informationen-


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-203/22 Dun & Bradstreet Austria

Auskunftsanspruch bei automationsunterstützter Bonitätsbeurteilung

Ein Mobilfunkbetreiber in Österreich lehnte den Abschluss bzw. die Verlängerung eines Mobilfunkvertrags mit einer Kundin mit der Begründung ab, dass sie keine ausreichende Bonität aufweise. Dafür stützte sich der Mobilfunkbetreiber auf eine Bonitätsbeurteilung, welche die Wirtschaftsauskunftei Bisnode Austria (jetzt Dun & Bradstreet Austria) automationsunterstützt vorgenommen hatte.

Auf Antrag der Kundin hin verpflichtete die österreichische Datenschutzbehörde Bisnode Austria zur Bekanntgabe aussagekräftiger Informationen über die involvierte Logik der automatisierten Entscheidungsfindung.

Bisnode Austria ist der Ansicht, dass der der Verarbeitung zugrundeliegende Algorithmus ein schutzwürdiges Betriebsgeheimnis sei. Ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht blieb jedoch ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Wien ist mit einem Verfahren betreffend die Vollstreckung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts befasst. Es ersucht den Gerichtshof um Klärung, in welchem Umfang nach der Datenschutz-Grundverordnung Auskunft zu automationsunterstütztem Profiling bei der Bonitätsbewertung von Personen zu gewähren ist und welche Auskunftspflichten einen Verantwortlichen zusätzlich zur bloßen Bekanntgabe der involvierten Logik treffen.

Generalanwalt Richard de la Tour legt am 12. September seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Handel

Kultur und Medien

Binnenmarkt

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Verkehr

Inneres

Inneres

Inneres

Umwelt

Energie


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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