Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 22/2022

Ausgabe 24.6 2022

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 13.09.2024

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


WKÖ Kühnel zu EU-Erweiterung: Westbalkan-Staaten dürfen nicht vergessen werden

Porträt Frau Kühnel
© WKÖ | Marek Knopp

Die EU-Spitzen haben entschieden: Die Ukraine ist ab sofort offiziell EU-Beitrittskandidatenland. Der Europäische Rat hat beschlossen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen, heißt es in den Schlussfolgerungen. Die Ukraine sowie Moldau und Georgien haben den Beitrittsantrag nach Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges Ende Februar und Anfang März gestellt. „Noch nie hat die EU-Kommission so schnell die Aufnahme eines Landes in die Gemeinschaft empfohlen wie jetzt für die Ukraine und Moldawien“, betonte die stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mariana Kühnel, im Vorfeld des Europäischen Rates.

Für den Start von Beitrittsverhandlungen ist ein weiterer – ebenfalls einstimmiger - Beschlusses der EU-Spitzen notwendig. Die EU-Kommission hält in ihrem „Avis“ fest, dass die Ukraine eine vitale Demokratie mit einer starken Wirtschaft ist. Sie verfüge über eine die eine bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit - mit makroökonomischer und finanzieller Stabilität. Auch habe das Land bereits 70 Prozent des EU-Regelwerkes durch das Assoziierungsabkommen mit der EU umgesetzt. Fortschritte braucht es vor allem bei der Rechtsstaatlichkeit (zum Beispiel Gesetzgebung über Oligarchen und Korruptionsbekämpfung).

„Der EU-Kandidatenstatus für die Ukraine ist ein Signal, dass die Ukraine zur europäischen Familie gehört. Klar ist aber auch: Das ist nur der erste Schritt auf einem sehr langen Weg in die EU“, so Kühnel, die zugleich davor warnt: „Wir dürfen nicht auf die Westbalkanländer vergessen, die schon seit vielen Jahren im europäischen Warteraum sind.“ Aus Sicht der österreichischen Wirtschaft, die wirtschaftlich eng mit allen Beitrittskandidaten des Westbalkans verbunden ist und zu den größten Investoren in der Region zählt, ist auch ein klares europäisches Signal an die Westbalkanländer notwendig. Die Förderung der Entwicklung Südosteuropas zu einem Raum der Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist für ganz Europa wesentlich. Von größter Bedeutung ist daher eine glaubwürdige Erweiterungsstrategie.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Zukunft Europas: Wettbewerbsfähigkeit muss gestärkt werden

Foyerartiger Sitzbereich mit Wandprojektion zur Conference on the Future of Europe
© European Union 2022

Die EU-Kommission hat ihre erste Follow-up-Mitteilung zur EU-Zukunftskonferenz veröffentlicht. Darin gibt sie einen Überblick, wie sie die Ergebnisse umsetzen will. Erste neue Vorschläge wird Ursula von der Leyen in der Rede zur Lage der Union im September 2022 ankündigen. Diese werden in das Arbeitsprogramm 2023 der Kommission einfließen. Für die Wirtschaft geht es jetzt darum, die Ideen der EU-Zukunftskonferenz mit dem klaren Ziel der Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen. Im Hinblick auf das Follow-Up sind neue überbordende Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.

In ihrer Mitteilung „Von der Vision zu konkreten Maßnahmen“ unterteilt die Kommission die Empfehlungen in vier Kategorien:

  1. Bereits bestehende Initiativen (zum Beispiel Klimagesetz);
  2. Initiativen, die schon vorgeschlagen wurden und für die bereits Verhandlungen laufen (zum Beispiel neues Asyl- und Migrationspaket);
  3. geplante Maßnahmen (zum Beispiel Europäische Innovationsagenda);
  4. Prüfung neuer Aktionsfelder (zum Beispiel Patentpaket).

Eine Auflistung der einzelnen Empfehlungen und die Analyse der Kommission entlang von neun Themenbereichen finden sich im Anhang der Mitteilung. Abgesehen von der inhaltlichen Bearbeitung der Vorschläge der Bürger:innen will die Kommission diese stärker in den Politikgestaltungsprozess einbinden. Zur heiklen Frage der Vertragsänderungen zeigt sich die Kommission offen und unterstützt die Initiative des EU-Parlaments zur Einberufung eines Konvents. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Innovation / Digitalisierung


Women TechEU fördert weibliche Start-ups

Sujet WomenTechEU 4. Oktober
© European Union 2022

Die EU hat eine 10-Millionen-Euro-Ausschreibung zur Förderung von Deep-Tech-Start-ups unter der Leitung von Frauen (Women TechEU) gestartet. Bewerbungen sind bis 4. Oktober 2022 möglich. Das Ziel ist die Optimierung und Beschleunigung von Geschäftsprozessen für die weiblichen Technologieführer von morgen. Von Frauen geführte Startups sollen in der frühesten und riskantesten Wachstumsphase ihres Unternehmens unterstützt werden.

Zusätzlich zu einem Stipendium in Höhe von 75.000 Euro erhalten die Finalistinnen Mentoring und Coaching durch das Women Leadership Programme des European Innovation Council (EIC). Beim Pilotprojekt des letzten Jahres gingen 400 Bewerbungen aus der EU und assoziierten Ländern ein. 50 ambitionierte, von Frauen geführte Unternehmen aus 16 Ländern erhielten Förderungen.

Women TechEU ist eine von mehreren EU-Initiativen, um Frauen in Technologie und Innovation zu unterstützen. Dazu zählen der jährliche EU-Preis für Innovatorinnen und das neue Women Leadership Programme des EIC. In Österreich macht Frau in der Wirtschaft durch innovative Serviceleistungen und moderne Weiterbildung für Unternehmerinnen vieles möglich. Zum Beispiel auf dem Internet-Portal www.unternehmerin.at oder mit dem Magazin unternehmerin, das aus erster Hand über Erfolgsgeschichten und Erfolgsstrategien informiert. 

Ansprechpartnerin:  Katja Schager


Nachhaltigkeit


Gasspeicher: Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein

Bahngleise im Vordergrund, im Gas-Raffinerie nachts beleuchtet
© Pixabay | skitterphoto

Das EU-Parlament hat die Vorschläge der EU-Kommission zur Auffüllung der Gasspeicher vor dem Winter abgesegnet. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Gas-Versorgungssicherheit der EU im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg gesetzt. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Gasspeicher vor dem Winter 2022/23 zu mindestens 80 Prozent zu füllen und die Gesamtnachfrage nach russischem Gas bis Jahresende um zwei Drittel zu reduzieren. In den Folgejahren beträgt das Speicherziel 90 Prozent. Aus WKÖ-Sicht ist erfreulich, dass unsere Forderung einer Deckelung der Speicherverpflichtung auf 35 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs berücksichtigt wurde. Österreich wäre sonst aufgrund seiner hohen Reservekapazitäten benachteiligt.

Die formelle Annahme der Einigung durch den Rat ist noch ausständig. Nach der Verordnung sollen Gasspeicheranlagen in Zukunft als kritische Infrastruktur gelten. Alle Speicherbetreiber müssen sich zertifizieren lassen. Betreiber, die diese Zertifizierung nicht erhalten, können Gasspeicheranlagen künftig weder besitzen noch kontrollieren. Bis August dieses Jahres will die Kommission Leitlinien veröffentlichen, wie die EU-Staaten gemeinsam Gas beschaffen können. Diese freiwillige Regelung greift dann, wenn sich mindestens zwei Mitgliedstaaten darauf einigen.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


EU-Parlament zurrt Fit for 55-Paket fest

Photvoltaikpanele darüber Wolken am blauen Himmel vorbeiziehend
© Pixabay | Andreas160578

Das EU-Parlament hat seine Position zum Fit-for-55-Paket im zweiten Anlauf angenommen. Der gefundene Kompromiss zur Reform des Emissionshandelssystems (EHS), der Vorschlag zum EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) beziehungsweise zum Sozialen Klimafonds wurde gebilligt. Die österreichische Wirtschaft unterstützt das Pariser Klimaabkommen und das europäische Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas darf dabei allerdings nicht auf der Strecke bleiben. Der nächste Schritt ist die Einigung des Rates.

Die wichtigsten Eckpunkte für die Wirtschaft sind:

  • Auslaufen der Gratis-Zertifikate in CBAM-Sektoren (Zement-, Aluminium-, Düngemittel-, Strom-, Eisen- und Stahlindustrie. Das EP fordert darüber hinaus die Ausweitung um: organische Chemikalien, Plastik, Wasserstoff und Ammoniak sowie indirekte Emissionen) von 2027 bis 2032;
  • Erhöhung des CO2-Emissionsreduktionsziels bis 2030 auf 63 Prozent im Vergleich zu 2005;
  • jährliche Reduzierung der verfügbaren CO2-Zertifikate um 4,4 Prozent bis 2025, ab 2026 dann 4,5 Prozent und ab 2029 4,6 Prozent;
  • limitierte Exportunterstützungsmaßnahmen für exportintensive Sektoren, die unter den Mechanismus fallen;
  • Ein neues ETS 2 für Gebäude und Straßenverkehr soll ab 2024 kommen, allerdings nur für gewerbliche Anbieter.

Aus derzeitiger Sicht bietet der von der EU-Kommission vorgeschlagene Klimazoll keinen äquivalenten Schutz vor Abwanderungsgefahr. Eine Evaluierung der Auswirkungen von ETS und CBAM auf europäische Exporte, die globalen Emissionen und die WHO-Kompatibilität der Exportunterstützungsmaßnahmen ist bis 2026 vorgesehen. Eine kostenlose Zuteilung der Gratiszertifikate aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) für CBAM-Sektoren muss daher weiterhin möglich sein, bis dessen Wirkung bewiesen ist. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


Mehr Gelder für REPowerEU und das Neue Europäische Bauhaus

Die EU-Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben zwei neue Modelle für Finanzinstrumente gestartet. Sie kombinieren Zuschüsse und Darlehen für Projekte, die die Ziele von REPowerEU und des Neuen Europäischen Bauhauses unterstützen. Sie sollen dazu beitragen, mehr Energieeffizienzinvestitionen in Gebäude zu finanzieren und eine nachhaltigere territoriale Entwicklung zu fördern. Auch für heimische Unternehmen ergeben sich hier interessante Geschäftschancen.


EU-Handelsabkommen sollen grüner und fairer

Die Europäische Kommission hat einen Plan vorgestellt, um den EU-Handel grüner, fairer und nachhaltiger zu gestalten. Die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (Trade and Sustainable Development, kurz TSD) in den EU-Handelsabkommen sollen besser umgesetzt und durchgesetzt werden. Wenn wichtige Arbeits- und Klimaverpflichtungen nicht eingehalten werden, wird es mehr Möglichkeiten für Sanktionen geben. Mit den Partnerländern werden maßgeschneiderte Ziele und zeitgebundene Fahrpläne ausgehandelt, um effektivere Ergebnisse zu erzielen.


Jobs+Jobs+Jobs


EASA sucht Internal Auditor

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • Internal Auditor (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EASA/AD/2022/004, Deadline for applications: 25/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EASA sucht SAP-Administrator

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • SAP Administrator (m/w)
    Temporary Agent, Grade: FG IV, Reference: EASA/IV/2022/005, Deadline for applications: 25/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EASA sucht IT Service Manager – Analytics

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln sucht:

  • IT Service Manager – Analytics (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EASA/IV/2022/006, Deadline for applications: 25/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht ICT Security Officer

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • ICT Security Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2022/AD/012, Deadline for applications: 11/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ELA sucht Development Officer

Die Europäische Arbeitsmarktbehörde (ELA) mit Sitz in Bratislava sucht:

  • Senior ICT Solutions Development Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ELA/AD/2022/03, Deadline for applications: 18/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


CEDEFOP sucht HR Officer

Die Europäische Arbeitsmarktbehörde (ELA) mit Sitz in Bratislava sucht:

  • HR Officer (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: Cedefop/2022/01/CA, Deadline for applications: 14/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Personal Assistant 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Personal Assistant (m/w)
    Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: EBA CA 4/2022 Repl, Deadline for applications: 11/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Secretary

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Secretary to the European Judicial Network (EJN) (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: 22/EJ/08, Deadline for applications: 4/7/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Officer

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki sucht:

  • General Services Officer (m/w)
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: ECHA/TA/2022/002, Deadline for applications: 3/8/2022

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Ausgewählte Tagungen des Rates

28. Juni  

  • Rat (Umwelt) 
    • Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System zur Festlegung eines Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS) 
    • Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag der Luftfahrt (ETS Aviation) 
    • Revision des Beschlusses (EU) 2015/1814 (Reserve für Marktstabilität) 
    • Überarbeitung der Verordnung (EU) 2018/842 über die jährlichen Reduktionen Verbindliche Festlegung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten von 2021 bis 2030 (RRE) 
    • Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Festlegung von Leistungsnormen, Leistungsanforderungen an die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, Emissionen neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge 
    • Verordnung zur Einrichtung eines sozialen Klimafonds 
    • Verordnung über die Bereitstellung auf dem EU-Markt und die Ausfuhr von Produkten, die in Verbindung stehen  mit Entwaldung und Schädigung von Wäldern 
    • Verordnung über die Verbringung von Abfällen 
    • Laufende Gesetzesvorschläge 
      • Verordnung über fluorierte Treibhausgase 
      • Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen 
      • Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten 
      • Verordnung über die Ziele zur Wiederherstellung der Natur 
    • Neunte Ministerkonferenz: Eine Umwelt für Europa 
    • Arbeitsprogramm des nächsten Vorsitzes

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

27. Juni – Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie 

  • Präsentation von Matthew Baldwin, stellvertretender Generaldirektor der GD ENER, über die Strategie des externen Energieengagements der EU 
  • Präsentation der Studie "Moving towards Zero-Emission Steel -Verfügbare Technologien, Aussichten, Zeitplan und Kosten" 
  • Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) 
  • Präsentation von Frau Mechtild Wörsdörfer, stellvertretende Generaldirektorin der GD ENER, über die EU-Solarenergiestrategie

27. Juni – Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 

  • Vortrag von Catharina Sikow-Magny, Direktorin der GD ENER, über den RePowerEU-Plan und seine Auswirkungen auf den Verkehrssektor 
  • Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) 
  • Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den nachhaltigen Luftverkehr

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 30. Juni 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-192/21 Comunidad de Castilla y León
Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter
 

Ein spanischer Berufsbeamter, der zuvor jahrelang als Beamter auf Zeit beschäftigt war, macht vor einem spanischen Gericht geltend, dass er in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft werden müsse, nämlich jene, die er innehätte, wenn er von Anfang an Berufsbeamter gewesen wäre. Die Beschäftigungszeiten, die er als Beamter auf Zeit zurückgelegt habe, seien den Beschäftigungszeiten eines Berufsbeamten insoweit gleichwertig und entsprechend zu berücksichtigen.

Das spanische Gericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70, wonach befristet Beschäftigte nicht diskriminiert werden dürfen.  

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Verbraucherschutz 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Verkehr

Inneres 

Steuern 

Lebensmittelsicherheit 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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