Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

EU-Wirtschaftspanorama 22/2024

Ausgabe 31. Mai 2024

Lesedauer: 12 Minuten

31.05.2024

Im Brennpunkt


Europas Handelspolitik als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit

Im Vordergrund ist eine blaue Flagge mit einem gelben Stern, die leicht angehoben ist. Hinter der Flagge sind gestapelte Container. Links oben steht EU Wirtschaftspanorama Im Brennpunkt Europas Handelspolitik als Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit
© © EU Representation / studio v-zwoelf | stock.adobe.com

Diese Woche stand die gemeinsame europäische Handelspolitik wieder im Fokus der zuständigen Ministerinnen. Im Rahmen des Rates für auswärtige Angelegenheiten mit Schwerpunkt Handel haben die zuständigen Minister:innen über Europas Handelspolitik sowie die Beziehung zu Afrika diskutiert. Gerade die gemeinsame europäische Handelspolitik ist enorm für die Wohlfahrtssteigerung innerhalb der EU verantwortlich, wie auch die Studie „Wirtschaftsstandort Europa: Lagebeurteilung und Handlungserfordernisse“ der WKÖ belegt. Das führt auch dazu, dass die EU – gemessen an der Summe ihrer Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen – stärker nach außen orientiert und offener für Handel ist als beispielsweise die USA oder China. Tendenz steigend.

Diesem Unterschied liegt ein Paradigmenwechsel im Bezug auf freien Handel zugrunde, besonders in den USA und China. Handel wird zunehmend mit sicherheitspolitischen und sozialen Zielen verknüpft. Protektionismus und Subventionspolitik nehmen zu. Das hat zu einem starken Anstieg der globalen handelsdiskriminierenden Maßnahmen geführt.

Davon ist die EU wegen ihrer nach wie vor handelsoffenen Grundausrichtung stärker betroffen als andere Wirtschaftsräume. Die Hälfte der in den vergangenen fünf Jahren am stärksten von Handelsdiskriminierung betroffenen Länder sind EU-Mitgliedsstaaten. Auch Österreich als kleines, exportorientiertes Land bekommt solche Maßnahmen zu spüren und liegt in diesem Ranking auf Platz 26 von 225.

Internationale Wirtschaftsbeziehungen werden immer mehr von transaktionalistischem Verhalten statt von langfristigen strategischen Allianzen geprägt. Das bedeutet, dass Länder sich jene Vertragspartner:innen suchen, die für sie situationsspezifisch die lukrativsten Abkommen bieten. Besonders China hat auf diese Weise den Handel mit vielen afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten ausgebaut. Dabei verschafft es sich einen zusätzlichen Vorteil, indem es im Gegensatz zur EU bei Verträgen keine sozial- und umweltpolitischen Standards voraussetzt.

Das Ergebnis: Während China in den vergangenen zehn Jahren seinen Handel mit den Mercosur-Staaten um rund drei Viertel steigern konnte, kam es vonseiten der EU de facto zu keiner Steigerung. In den Entwicklungs- und Schwellenländern Asiens hat China zwischen 2012 und 2022 seine Handelsbeziehungen doppelt so stark ausgebaut wie die EU. Auch im mittleren Osten und Afrika hat China eine vielfach intensivere wirtschaftliche Verflechtung erreicht als die EU. Über die „Global Gateway“ Strategie, die Europäische Friedensfazilität und das Samoa-Abkommen versucht die EU, laut Rat aktuell Afrikas größter Handelspartner und Investor, die Beziehungen zum Kontinent zu vertiefen. Ebenso wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Zeitgleich sind Europas Handelsbeziehungen stark von einseitigen Abhängigkeiten gegenüber anderen Ländern und Wirtschaftsräumen geprägt, insbesondere gegenüber Russland (Energie) und China. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind die EU-Importe aus China mengenmäßig fast dreimal so schnell wie jene aus der übrigen Welt angestiegen. Zudem setzt sich ein immer größerer Anteil dieser Importe – aktuell 70 Prozent – aus strategisch bedeutenden Produkten wie Elektronik und pharmazeutischen Inhaltsstoffen zusammen.

Darum ist es aus Sicht der heimischen Wirtschaft nach wie vor wichtig, dass die EU entgegen Abschottungstendenzen ihr internationales Handelsnetzwerk weiter ausbaut. Dafür muss sie vor allem neue Handels- und Investitions(schutz)abkommen vereinbaren sowie umsetzen – und das noch schneller als bisher. Ebenso muss Europa seine Lieferketten breiter aufstellen und eine gemeinsame Antwort auf Handelsdiskriminierung durch andere Wirtschaftsräume finden.

Mit neuen Wegen im internationalen Handel befasst sich auch der Exporttag24, der am 18. Juni in der WKÖ-Zentrale in Wien stattfindet. Jährlich mehr als 3.000 Besucher:innen und mehr als 100 internationale Expert:innen machen den Exporttag zur größten und wichtigsten Informations- und Netzwerkveranstaltung Österreichs. Anmeldungen sind bereits möglich. Die 64 Wirtschaftsdelegierten der WKÖ sowie über 30 Exportdienstleister freuen sich auf Sie!

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


EU und Australien unterzeichnen Partnerschaft für nachhaltige strategische und kritische Mineralstoffe

Auf einem dunkelblauen Stoff ist links ein Halbkreis, bestehend aus gelben Sternen. In der Mitte oben sind rote horizontale, vertikale und diagonale Striche, die weiß umfasst sind. Rechts sind weiße Sterne
© Denis Rozhnovsky | stock.adobe.com

Die unterzeichnete Absichtserklärung für eine bilaterale Partnerschaft soll der EU dabei helfen, ihre Bezugsquellen für Materialien zu diversifizieren, welche für den grünen und digitalen Wandel notwendig sind. Gleichzeitig wird dadurch der australische Wirtschaftszweig für kritische Mineralstoffe gestärkt. Die Partnerschaft deckt die gesamte Wertschöpfungskette kritischer und strategischer Mineralien ab: Erschließung, Gewinnung, Verarbeitung, Raffination, Recycling und Verarbeitung von mineralischen Abfällen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Australien soll in drei Bereichen verbessert werden:

  • Integration nachhaltiger Rohstoff-Wertschöpfungsketten, einschließlich Vernetzung, gemeinsamer Erleichterung von Projekten (z.B. durch Joint Ventures) sowie die Schaffung neuer Geschäftsmodelle. Außerdem sollen Handels- und Investitionsverbindungen gefördert und erleichtert werden, um das reibungslose Funktionieren, die Nachhaltigkeit und die Resilienz dieser kritischen Lieferketten sicherzustellen.
  • Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation entlang der Rohstoff-Wertschöpfungsketten. Das umfasst auch Forschung zur Minimierung des Umwelt- und Klimafußabdrucks bei Mineralstoffen.
  • Zusammenarbeit zur Förderung hoher Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards und -Praktiken.

Nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung wird in den kommenden sechs Monaten gemeinsam ein Fahrplan mit konkreten Maßnahmen entwickelt, um die strategische Partnerschaft in die Praxis umzusetzen.

Darüber hinaus verhandeln die EU und Australien weiterhin über ein umfangreiches Freihandelsabkommen. Ziel ist sind dabei vor allem der Abbau bestehender Handelsschranken wie Zöllen und einem besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen. Laut Rat würden davon vor allem die Sektoren Motorenausrüstungen, Maschinenbau, Chemie, Lebensmittelverarbeitung und Dienstleistungen profitieren. Die seit Mitte 2018 laufenden Verhandlungen wurden Ende 2023 vorübergehend ausgesetzt. Aktuell unterhält die EU Freihandelsabkommen mit 74 Staaten.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation & Digitalisierung


KI-Ökosysteme: Europäischer Rechnungshof sieht großen Aufholbedarf

Weißer lächelnder Roboter auf Laptop blickend und darauf tippend
© Giovanni Cancemi | stock.adobe.com

Ein aktueller Prüfbericht des Europäischen Rechnungshofs stellt fest, dass die EU bisher nur wenig Erfolg bei der Entwicklung eines europäischen Ökosystems für künstliche Intelligenz hatte. Ebenso konnte sie die KI-Investitionen nicht im gleichen Maße wie die weltweit führenden Akteur:innen steigern. Der Rechnungshof merkt jedoch auch an, dass er den AI Act und seine Auswirkungen noch nicht in den Prüfbericht miteinbeziehen konnte.

Besonders die europäischen Herausforderungen in der Finanzierung bestehen schon mehrere Jahre. Risikokapitalinvestitionen in der EU im Bereich KI sind bereits seit 2015 geringer als in den USA und China. Schätzungen zufolge hat sich die Investitionslücke zwischen den USA und der EU bei KI zwischen 2018 und 2020 insgesamt mehr als verdoppelt. Die EU liegt hier um über 10 Milliarden Euro zurück. Zwar hat die EU als Reaktion darauf im Jahr 2018 Investitionsziele für den Aufbau von KI-Ökosystemen formuliert, der Europäische Rechnungshof kritisiert diese jedoch als nicht konkret genug und zudem überholt, da sie seit 2018 unverändert geblieben sind. Trotz mehr Mitteln aus dem EU-Budget ist es nicht gelungen, die private Kofinanzierung für KI wesentlich zu steigern.

Sowohl bei den KI-Investitionen als auch bei der Schaffung der angesprochenen KI-Ökosysteme sieht der Rechnungshof Mängel bei der Koordination zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten. Die Kommission verfügt über keine passenden Steuerinstrumente und über zu wenig Informationen. Ebenso fehlt ein geeignetes System zur Überwachung der Ergebnisse der KI-Investitionen. Weiters sei nicht klar, welche Beiträge die einzelnen Mitgliedsstaaten zur Erreichung der gemeinsamen Investitionsziele leisten, da es keine Übersicht gibt.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt der Kommission unter anderem größere Anstrengungen bei Planung und Koordinierung der KI-Investitionen. Diese sollten vor allem aktualisiert werden. Außerdem soll mehr Kapital für KI-Innovator:innen bereitgestellt werden. Finanzierung, Forschung und Entwicklung im Bereich KI und insbesondere der KI-Ökosysteme müssen stärker koordiniert und überwacht werden. Dafür soll die Kommission unter anderem mit den Mitgliedstaaten nationale KI-Investitionsziele vereinbaren.

Österreich liegt mit einer KI-Nutzungsrate in Unternehmen von 9 Prozent zwar über dem EU-Schnitt von 8 Prozent, hinkt Spitzenreitern wie Dänemark (24 Prozent) und Finnland (16 Prozent) aber hinterher. Wie in allen EU-Staaten gibt es starke Nutzungsunterschiede zwischen großen Unternehmen (rund 30 Prozent) und KMU (weniger als 10 Prozent). Die Entwicklung von KI-Ökosystemen ist Teil der österreichischen Strategie für Künstliche Intelligenz, Österreich nutzt dafür auch europäische Programme wie DIGITAI Europe.

Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger


Kurz & Bündig


Melden Sie sich jetzt zum Epxorttag24 am 18. Juni an!

Am 18. Juni lädt der Exporttag zum Blick „BEYOND THE BOX“. Jährlich mehr als 3.000 Besucher:innen und mehr als 100 internationale Expert:innen machen den Exporttag zur größten und wichtigsten Informations- und Netzwerkveranstaltung Österreichs. Holen Sie sich wertvollen Input, lassen Sie sich zu einem Blick über den nationalen Tellerrand verführen und profitieren Sie von persönlicher Beratung – die 64 Wirtschaftsdelegierten der WKÖ sowie über 30 Exportdienstleister freuen sich auf Sie. Melden Sie sich gleich an! 


Internationale Erfahrung in den AußenwirtschaftsCentern und der EU Representation sammeln: Jetzt für 2025 anmelden!

Die WKÖ bietet österreichischen Studierenden während ihres Wirtschafts- oder Rechtswissenschafts-Studiums die Möglichkeit, einen Volontariatseinsatz an einem AußenwirtschaftsCenter oder direkt in der EU Representation in Brüssel zu absolvieren. Damit können Auslandserfahrungen ebenso wie generelle Berufserfahrungen gesammelt werden. Die Anmeldungen für 2025 sind bereits offen! Interessierte Studierende zwischen dem vierten und zehnten Semester können sich ab sofort bewerben. Es gilt: First come, first serve! 


Rat bestätigt neue Eigenkapitalvorschriften für Banken und neue Geldwäschebekämpfungsregeln

Der Rat hat am 30. Mai 2024 die finalen Texte zum Bankenpaket (Basel III-Reform) sowie zum AML-Paket (Geldwäschebekämpfungsreform) bestätigt. Die Änderungen aus dem Bankenpaket zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu erhöhen, ihre Aufsicht und Nachhaltigkeit zu stärken und das Risikomanagement zu verbessern. Mit dem AML-Paket wird unter anderem eine europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde (AMLA) eingerichtet, die risikobehaftete Unternehmen künftig direkt beaufsichtigen wird. Die Gesetzestexte beider Pakete werden in den nächsten Tagen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten kurz danach in Kraft. Die Frist zur Anwendung der neuen Bestimmungen unterscheidet sich jeweils.


Rat nimmt Net Zero Industry Act formell an

Der Rat hat einen für die WKÖ wichtigen Gesetzesbeschluss formell und final angenommen. Der Net Zero Industry Act muss damit nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag danach in Kraft. Er sieht unter anderem vor, dass 40 Prozent des EU-Bedarfs und 15 Prozent des Weltmarktes an Net-Zero Technologien, beispielsweise erneuerbaren Energien, Energiespeichertechnologien und industrielle Dekarbonisierung, durch heimische Produktion gedeckt werden sollen. Projekte, bei denen ein größeres Potenzial zur Dekarbonisierung festgestellt wird, sollen von beschleunigten Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung sowie von Beratung beim Zugang zu Finanzmitteln profitieren. Auch soll die Entwicklung von Net-Zero Industry Valleys, also Technologieclustern, unterstützt werden. In öffentlichen Beschaffungsverfahren wird es Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien geben. Eine Net-Zero Industry Plattform soll Informationsaustausch und den Austausch von best practices ermöglichen. 


Ökodesign-Verordnung steht vor Veröffentlichung

Ebenso vom Rat formell und final angenommen wurde die überarbeitete Ökodesign-Verordnung. Die neue Rahmen-Verordnung soll das Herz der Kreislaufwirtschaft werden und nahezu alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, abdecken. Sie wird – aufbauend auf einem Lebenszyklusansatz - für verschiedene Produktgruppen Nachhaltigkeitskriterien einführen. Ein digitaler Produktpass soll beispielsweise Konsument:innen künftig mit aktuellen Informationen zu Nachhaltigkeitsdaten versorgen. Beide Rechtsakte werden aufgrund ihrer Komplexität mit Herausforderungen für Unternehmen verbunden sein. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird die Ökodesign-Verordnung 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.  


EBA: Finanzmittel zur Sicherung von Einlagen steigen an

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte Daten für Ende 2023 über gedeckte Einlagen und verfügbare finanzielle Mittel zu deren Schutz, zwei Schlüsselindikatoren der Richtline über Einlagensicherungssystem (DGSD). Demnach stiegen die geschützten Einlagen zwischen 2022 und 2023 um 1,7 % auf EUR 8,5 Billionen, während die Mittel zum Schutz der Einlagen um 14,9 % auf EUR 73 Milliarden stiegen. Der Anstieg der Mittel zum Schutz der Einlagen ergibt sich aus der Verpflichtung aller Einlagensicherungssysteme, bis Juli 2024 das Mindestziel von 0,8 % der gedeckten Einlagen zu erreichen. 21 der 36 Einlagensicherungssysteme im Europäischen Wirtschaftsraum haben dies bereits zum 31.12.2023 erreicht. Die EBA veröffentlicht diese Daten jährlich für die Einlagensicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten, um deren Transparenz zu verbessern. 


EU-Agenda


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Mittwoch, 5. Juni 2024 

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-58/23 Supermac's / EUIPO - McDonald's International Property (BIG MAC) 

Verfall von Unionsmarken 

2017 stellte Supermac’s Ltd einen Antrag auf den Verfall der McDonald’s gehörenden Unionsmarke BIG MAC. Supermac’s macht geltend, BIG MAC sei innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren in der Union nicht ernsthaft benutzt worden, was dem Unionsrecht zufolge einen Verfallgrund darstelle. 2019 erklärte die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO den Verfall der Unionsmarke BIG MAC für bestimmte Produktkategorien. Daraufhin reichte McDonald’s eine Beschwerde beim EUIPO ein. Mit Entscheidung vom 14. Dezember 2022 wurde der vorherige Beschluss für einige Produktkategorien aufgehoben und für andere zurückgewiesen. 

Diese Entscheidung hat Supermac’s vor dem Gericht der EU angefochten. 

Weitere Informationen


Donnerstag, 6. Juni 2024 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-264/23 Booking.com und Booking.com (Deutschland) 

Streit um Bestpreisklauseln 

Im Rahmen einer Klage gegen zahlreiche deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam begehrt Booking.com die Feststellung, dass ihre Bestpreisklauseln rechtmäßig waren. Die Hotels sind der Meinung, dass diese Klauseln gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Bis zum 1. Juli 2015 verwendete Booking.com eine sogenannte „weite Bestpreisklausel“. Nach dieser Klausel war es den Unterkünften nicht gestattet, über ihre eigenen Vertriebskanäle oder über von Dritten betriebene Vertriebskanäle Zimmer zu einem niedrigeren Preis als auf Booking.com anzubieten. Nachdem das deutsche Bundeskartellamt in einem Verfahren betreffend eine andere Online-Hotelplattform entschieden hatte, dass eine vergleichbare weite Bestpreisklausel sowohl gegen das europäische als auch gegen das deutsche Kartellverbot verstoße, ersetzte Booking.com am 1. Juli 2015 ihre weite Bestpreisklausel gegen eine enge Bestpreisklausel. Danach war es den Unterkünften lediglich untersagt, über ihre eigenen Vertriebskanäle Zimmer zu einem niedrigeren Preis anzubieten. 

Das Bezirksgericht Amsterdam möchte vom Gerichtshof wissen, ob sowohl die weite als auch die enge Bestpreisklausel als Nebenabrede anzusehen und als solche vom europäischen Kartellverbot ausgenommen sind. Sollte dem nicht so sein, möchte es ferner wissen, wie der Markt für Online-Hotelplattformdienste abzugrenzen ist. 

Generalanwalt Collins legt am 6. Juni seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Verkehr 

Ökologisierung von Unternehmensflotten

06.02.2024–08.07.2024 

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Besserer Schutz von Haien durch nachhaltige Fischerei und nachhaltigen Handel

12.03.2024–04.06.2024

Wirtschaft, Finanzen und der Euro

Instrument für technische Unterstützung – Halbzeitevaluierung

18.03.2024–10.06.2024

Justiz und Grundrechte

Programm „Justiz“ – Abschlussbewertung des Programms 2014-2020 und Zwischenbewertung des Programms 2021-2027

03.04.2024–26.06.2024

Justiz und Grundrechte

Programme für Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft und Werte (REC, EfC und CERV) – Evaluierungsbericht

04.04.2024–27.06.2024

Allgemeine und berufliche Bildung

Europäischer Bildungsraum - Zwischenbewertung

04.04.2024–27.06.2024  

Binnenmarkt

EU-Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände - Bewertung

08.04.2024–01.07.2024

Binnenmarkt

EU-Vorschriften über zivile Explosivstoffe – Bewertung

08.04.2024–01.07.2024 

Zoll, Binnenmarkt

Drogenausgangsstoffe – Überarbeitung der EU-Vorschriften

17.04.2024–10.07.2024

Verkehr

Binnenschifffahrt – intelligente und flexible EU-Vorschriften über Schiffsbesatzungen

22.04.2024–15.07.2024

Energie, Klimaschutz

Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Computern

25.04.2024–18.07.2024

Energie, Klimaschutz

Ökodesignanforderungen an Computer – Überprüfung

25.04.2024–18.07.2024

Binnenmarkt

Europäische Normung – Bewertung

2.5.2024–25.07.2024 

Steuern

Zusammenarbeit im Bereich direkte Steuern – Bewertung

7.5.2024–30.07.2024

Umwelt

Handel mit Robbenerzeugnissen – Eignungsprüfung der EU-Vorschriften

15.5.2024–07.08.2024

Handel

Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) – Bewertung

28.05.2024–16.09.2024


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie uns.

MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz/Copyright/Haftung