Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 15/2021

Ausgabe 23. April 2021

Lesedauer: 16 Minuten

Aktualisiert am 13.09.2024

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


EU-Klimaziel: Wirtschaft braucht geeignete Rahmenbedingungen für Umstieg auf neue Technologien

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Die EU-Institutionen haben einen vorläufigen Kompromiss zum EU-Klimagesetz erzielt: EU-Rat, Parlament und Kommission einigten sich in der Nacht auf Mittwoch darauf, die Emissionen der EU bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten setzten sich gegenüber dem EU-Parlament, das zuvor minus 60 Prozent gefordert hatte, durch. Die vorläufige politische Einigung muss noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden. „Damit hat die Vernunft gesiegt“, zeigte sich Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der WKÖ, bestärkt. „Mit diesem ohnehin sehr hochgesteckten Ziel, das deutlich über dem bisher geltenden 40-Prozent-Ziel liegt, baut die EU ihre Vorreiterposition in der weltweiten Klimapolitik aus.“  

Die relevantesten Punkte der Einigung zum EU-Klimagesetz sind:

  1. Bis 2030 sollen die Treibhausgase der Europäischen Union um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 (bisheriges Ziel: 40 Prozent) sinken. Damit wird das Klimaziel erstmals für die gesamte EU verbindlich.
  2. 225 Millionen Tonnen Kohlendioxid, die Wälder, Pflanzen und Böden speichern, werden künftig angerechnet. Dies wird zum Klimaziel beitragen.
  3. Auf Wunsch des Parlaments wird ein EU-Klimarat (15 Experten) die Ziel-Umsetzung begleiten.
  4. Die Kommission soll auf Forderung des EU-Parlaments ein Treibhausgasbudget 2030-2050 mit dem Vorschlag für ein 2040-Ziel bis Mitte 2024 vorlegen. 

Die WKÖ fordert nun rasch die geeigneten Rahmenbedingungen, um die Klimaziele auch umsetzen zu können. Zu den nötigen Maßnahmen zählen die Schaffung einer Allianz der klimafreundlichen Staaten sowie die Vereinbarung eines weltweit gültigen CO2-Preises. Erforderlich sind auch raschere Genehmigungen für Infrastrukturprojekte. Energieintensive Industrien müssen verstärkt vor Abwanderung geschützt werden: Beispiele hierfür sind Gratiszertifikate und die Rückführung der Erlöse aus dem Emissionshandel für die grüne Transformation der Industrie. Und da die Entwicklung alternativer Energien global angegangen werden muss, braucht es Energiepartnerschaften mit anderen Wirtschaftsräumen.  

„Am meisten hilft Europa bei der Eindämmung des Klimawandels für künftige Generationen, wenn es zur Blaupause für ein prosperierendes, nachhaltiges und klimaverträgliches Modell wird. Es geht darum, anderen Wirtschaftsräumen zu zeigen, dass Klimaschutz und Wohlstand in eine gute Symbiose gebracht werden können“, so WKÖ-Experte Schwarzer.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Neue EU-Leitlinien fördern wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete

Die Europäische Kommission hat überarbeitete EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen angenommen. Sie regeln, wie die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern. Gerade im Corona-Wiederaufbau benötigen Europas Unternehmen Unterstützungen. Um langfristig wettbewerbsfähig und fit für die Herausforderungen der Zukunft zu sein, muss der Wiederaufbau mit der Modernisierung des Standorts Europa verknüpft werden. 

Die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien enthalten gezielte Anpassungen zur Vereinfachung der Vorschriften. Außerdem werden die neuen politischen Prioritäten berücksichtigt, die im europäischen Grünen Deal, der Industriestrategie und der Digitalstrategie dargelegt sind. Die relevantesten Punkte sind:

  1. Die Liste der A- bzw. C-Fördergebiete wurde auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Eurostat-Daten zum BIP (2016-2018) und zur Arbeitslosigkeit (2017-2019) aktualisiert. 
  2. Die Beihilfehöchstintensitäten wurden angehoben: Die Ziele des europäischen Grünen Deals und der Digitalstrategie werden mit zusätzlichen Anreizen für Investitionen in benachteiligte Gebiete unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten weiterhin Beihilfen mit höherer Beihilfehöchstintensität als große Unternehmen.
  3. Die Fördergebietskarten gelten für den Zeitraum 2022-2027 und werden 2023 einer Halbzeitüberprüfung anhand aktueller Statistiken unterzogen. Ziel ist, die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen einzubeziehen. 
  4. Die Struktur der Leitlinien wurde vereinfacht. Einige Definitionen und Begriffe wurden präzisiert, beispielsweise der sektorale Anwendungsbereich. 

Die überarbeiteten Leitlinien treten mit 1. Januar 2022 in Kraft. Die Mitgliedstaaten können nun ihre künftigen Fördergebietskarten bei der Kommission zur Genehmigung anmelden. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


EU-Wirtschaftsclub mit Jörg Wuttke live aus Peking: Wie nachhaltig ist Chinas Erholung von der Coronakrise?

Christian Lue on Unsplash
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„Das ganze Jahr 2020 war für Chinas Wirtschaft unglaublich stark. Der Tourismus wurde brutal getroffen, aber das herstellende Gewerbe erlebte seine Renaissance“, betonte Jörg Wuttke, Präsident der European Union Chamber of Commerce in China, am 21. April im Online-Wirtschaftsclub der EU Representation der WKÖ. So konnte Chinas Wirtschaft 2020 dank einer raschen Eindämmung der COVID-19-Pandemie ein Wachstum von 2,3 Prozent verzeichnen (2019: +6,1). Für 2021 hat Peking ein Wirtschaftswachstum von ca. sechs Prozent anvisiert.  

„China ist die Fabrik der Welt. Alles, was im Lockdown benötigt wird, wird hier erzeugt“, so Wuttke, der seit über drei Jahrzehnten in Peking lebt. Als Beispiele nennt er elektronisches Equipment für die Arbeit im Homeoffice oder medizinische Geräte und Masken. In der Krise werde immer wieder betont, dass Europa zu sehr von China abhängig sei. Wuttke ist nicht dieser Meinung: „China ist die einzige Region, die in der Krise gewachsen ist. Europa ist zu wenig in China engagiert.“ 

Der China-Kenner sieht aber auch die Schattenseiten, Stichwort Klimaschutz: „In China werden immer noch mehr Kohlekraftwerke an- als abgestellt. Der Stromverbrauch in Europa sinkt, aber hier steigt er.“ China will bis 2060 Klimaneutralität erreichen: Gemessen an der Wirtschaftsleistung sollen die Emissionen um mehr als 65 Prozent gegenüber 2005 sinken. Dafür müssen 660 Gigawatt Kohlekraftwerke abgebaut werden, das ist die gesamte Energieerzeugung Europas. Der Anteil nicht fossiler Energien soll auf 87 Prozent steigen. 

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Binnenmarkt


EU-Corona-Pass soll im Sommer (Reise-)Freiheit bringen

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im eHealth-Netzwerk auf Leitlinien für die wichtigsten technischen Details des Grünen Passes geeinigt. Das europäische Digital Green Certificate für Corona-Geimpfte, -Genesene und –Getestete soll bis zur Reisesaison im Sommer startklar sein. In Österreich soll der Pass bereits im Mai im Einsatz sein. Der Corona-Pass ist für den europäischen Tourismus ein wichtiger Schritt in Richtung des dringend notwendigen Restarts. Europaweit einheitliche Kriterien mit nachvollziehbaren Regeln für alle am Tourismus Beteiligten sind dafür essentiell. 

Die Leitlinien umfassen technische Spezifikationen zu Datenstrukturen und Kodierungsmechanismen. QR-Codes sollen sicherstellen, dass alle Green Certificates, ob digital oder auf Papier, in der gesamten EU gelesen und überprüft werden können. Ein EU-Gateway wird den Austausch von elektronischen Signaturschlüsseln ermöglichen, um die Echtheit der Coronapässe EU-weit zu garantieren. Persönliche Daten der Zertifikatsinhaber werden nicht durch das Gateway geleitet. Weiters enthalten die Leitlinien eine Referenz-App zur Verifizierung von Zertifikaten und eine Vorlage für eine Wallet-App zur Speicherung der Pässe. 

Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hat am Donnerstag eine neue Plattform mit Corona-Kurzzeitprognosen für europäische Länder gestartet. Die Daten von 30 EU- und EWR-Ländern sowie Großbritannien und der Schweiz können dort abgerufen werden. Jeden Montag werden Prognosen zu Fallzahlen sowie Analysen der Daten veröffentlicht. 

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Innovation / Digitalisierung


Künstliche Intelligenz - Der Game Changer

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Die EU-Kommission hat neue Maßnahmen vorgelegt, die Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (KI) machen sollen. Das Paket soll Sicherheit bringen und gleichzeitig die KI-Verbreitung durch Investitionen und Innovationen in der gesamten EU fördern. Viele Betriebe haben in der Coronakrise einen Digitalisierungsschub erlebt. Für diese Unternehmen ist es wichtig, innovative Technologien wie KI verstärkt zu nutzen und daraus mittel- und langfristig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. 

Das von der EU-Kommission geschnürte Paket besteht aus einem Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz und einem mit den Mitgliedstaaten koordinierten Plan. Ein Konzept mit neuen Sicherheitsvorschriften für Maschinen ergänzt die Vorschläge. Für den Rechtsrahmen für KI gilt ein risikobasierter Ansatz. Die wichtigsten Punkte im Sinne der Wirtschaft sind:  

  1. Verbot von KI-Systemen, die eine Bedrohung für z.B. Sicherheit darstellen.
  2. Strenge Vorgaben bei KI mit hohem Risiko (z.B. kritische Infrastrukturen, Sicherheitskomponenten von Produkten):
    • Angemessene Risikobewertungs- und Risikominderungssysteme;
    • Protokollierung der Vorgänge und ausführliche Dokumentation;
    • klare und angemessene Informationen für die Nutzer;
    • angemessene menschliche Aufsicht;
    • hohes Maß an Sicherheit und Genauigkeit.
  3. Bei geringem Risiko gelten besondere Transparenzverpflichtungen: Dem Nutzer muss bekannt sein, dass er mit einer Maschine interagiert.
  4. Minimales Risiko bringt die freie Nutzung von Anwendungen wie KI-gestützten Videospielen oder Spamfiltern. 

Der koordinierte Plan für KI umfasst konkrete gemeinsame Maßnahmen im Einklang mit der europäischen KI-Strategie und dem europäischen Grünen Deal. Investitionen in KI sollen auch den Wiederaufbau unterstützen. Das europäische Konzept für neue Maschinenprodukte enthält Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für Maschinen. Als nächste Schritte müssen EU-Parlament und Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen und die Maschinenverordnung annehmen. Parallel erfolgt die Umsetzung der im Plan angekündigten Maßnahmen.  

In einer österreichweiten Webinar-Reihe der WKÖ berichten KI-Technologieanbieter gemeinsam mit Unternehmerinnen und Unternehmern über ihre „tops oder flops“ mit KI-Projekten. Via Chat können die Teilnehmenden Fragen an die Vortragenden richten und damit klären, welche KI-Projekte in ihrem Unternehmen Sinn machen. Der nächste Termin ist der 19. Mai. 

Ansprechpartnern: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Taxonomie: EU schnürt Maßnahmenpaket für nachhaltige Finanzierungskriterien

Die von der EU-Kommission vorgelegten Maßnahmen sollen Anleger in die Lage versetzen, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. Dies soll zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beitragen. Die WKÖ unterstützt grundsätzlich die europäischen Bemühungen zur Nachhaltigkeit. Eine einheitliche und gefestigte Taxonomie muss die Grundlage für weitere Maßnahmen darstellen. Die Kriterien zur Taxonomie müssen jedenfalls unter Einbeziehung aller betroffenen Industrien entwickelt werden und technologieneutral sein. 

Das Paket umfasst eine Mitteilung zu Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen sowie einen Vorschlag für eine neue Corporate Sustainability Reporting (CSR)-Richtlinie. Dieser umfasst einen Review der aktuellen Regelung über die nicht finanzielle (CSR-) Berichterstattung von Unternehmen zu Themen wie Umwelt, Soziales, Nichtdiskriminierung oder Compliance. Der Anwendungsbereich der Regelung wird ausgedehnt: Sie gilt in Zukunft nicht nur für Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern, sondern für alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen. Damit sind auch KMU - mit Ausnahme von Mikrounternehmen - betroffen.  

Die Ziele für die Schaffung eines EU-Berichtsstandards sind Vergleichbarkeit und Konsistenz der Informationen sowie mehr Transparenz. Internationale Initiativen sollen berücksichtigt sowie ein eigener Standard für KMU entwickelt werden. Ein European Single Access Point soll Nachhaltigkeitsinformationen neben Finanzkennzahlen digital und interoperabel erfassen. Die vorbereitenden Arbeiten an den Berichtsstandards laufen. Jetzt startet das Gesetzgebungsverfahren. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & bündig


Wie soll die Zukunft Europas aussehen?

Juliane Liebermann on Unsplash
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Alle Bürgerinnen und Bürger der EU können jetzt ihre Ideen für die Zukunft Europas auf einer digitalen Plattform einbringen. Vorschläge werden u.a. zu den Themen Klimawandel und Umwelt, eine stärkere Wirtschaft oder digitaler Wandel gesucht. Zudem laden zahlreiche Events und Debatten in ganz Europa ab Mai zur interaktiven Teilnahme ein. Am 9. Mai 2021, dem Europatag, soll – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – eine große Veranstaltung mit den EU-Spitzen stattfinden. Ziel ist, Europa widerstandsfähig für die Zukunft nach Corona zu machen.

Europäischer Forschungsrat: Starting Grants fördern europäische Spitzenforschung

209 Forscherinnen und Forscher in ganz Europa werden von Starting Grants des Europäischen Forschungsrats (ERC) profitieren: Insgesamt über 507 Millionen Euro fließen in Entdeckungen, die die Grundlage für neue Industrien, Märkte und Innovationen der Zukunft bilden können. Zwölf Stipendien gehen an Forschende mit Sitz in Österreich. Dazu zählen ein Projekt der Universität Wien zur Bewertung moderner volldynamischer Datenstrukturen oder die algorithmische Überwachung von Software des Institute of Science and Technology Austria. Der ERC soll Spitzenforschende aus aller Welt dazu bewegen, nach Europa zu kommen oder zu bleiben. Von 2021-2027 sind für den Europäischen Forschungsrat mehr als 16 Milliarden Euro aus Horizon Europe vorgesehen.


WKÖ sucht Trainees – jetzt bewerben bis 26. April 2021!

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EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Kommissionssitzung am 27. April: 

  • Aktualisierung der neuen Industriestrategie für Europa
  • Mitteilung über bessere Rechtsetzung

Plenum des Europäischen Parlaments 

26. April

  • Wiederaufnahme der Sitzungsperiode und Arbeitsplan
  • Gemeinsame Aussprache - Forschung und Innovation
  • „Horizont Europa“ – Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse
  • Spezifisches Programm zur Durchführung von „Horizont Europa“ – des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
  • Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts
  • Europäischer Verteidigungsfonds 
  • Programm „Digitales Europa“ 
  • Betrugsbekämpfungsprogramm der EU 2021–2027
  • Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) 2021–2027
  • Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister
  • 75. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

27. April

  • Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) 

28. April

  • Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 25./26. März 2021
  • Aussprachen
    • Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte 
    • Programm über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) 2021–2027

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

26. April - Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzwerks der nationalen Koordinierungszentren
  • Ein neuer ERA für Forschung und Innovation

26. April - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Aufstellung des Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, und europäische Statistiken

Ausgewählte Tagungen des Rates 

26. April 


Plenum des EWSA 

27.-28. April - Meeting Documents

  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität
  • Aktionsplan für die Europäische Säule sozialer Rechte
  • Sozialgipfel von Porto 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Dienstag, 27. April 2021 

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtsmittelsachen C‑584/20 P und C‑621/20 P Kommission und SRB / Landesbank Baden-Württemberg

Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss legt jährlich die im Voraus erhobenen Beiträge von rund 3 500 Finanzinstituten zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) fest. Diese Beiträge werden von den nationalen Abwicklungsbehörden bei den Instituten erhoben und an den SRF übertragen.  

Mit Beschluss vom 11. April 2017 legte der SRB für 2017 die im Voraus erhobenen Beiträge der Institute fest, zu denen die Landesbank Baden-Württemberg (Deutschland), die Hypo Vorarlberg Bank AG (Österreich) und die Portigon AG (Deutschland) zählen. Diese wurden durch Beitragsbescheide, die von den zuständigen nationalen Abwicklungsbehörden an sie gerichtet wurden, über die Höhe ihrer Beiträge informiert. Die Institute erhoben beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung des SRB-Beschlusses. 

Mit Urteilen vom 23. September 2020 erklärte das Gericht den Beschluss des SRB für nichtig. Der SRB hat gegen die drei Urteile des Gerichts Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Richard de la Tour am 27.4. seine Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-584/20 P

Weitere Informationen C-621/20 P


Donnerstag, 29. April 2021 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-815/19 Natumi

Anreicherung von Bio-Drinks mit Calcium durch Zusatz von Algen   

Die Natumi GmbH stellt Soja- und Reisgetränke her, denen sie Calcium durch Zusatz von Algen zusetzen. Die abgestorbene Alge besteht überwiegend aus Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat. Natumi verkauft u.a. einen „Soja-Drink-Calcium“  mit einer „Bio“-Kennzeichnung und den Hinweisen „Calcium“, „mit kalziumreicher Seealge“ sowie „mit hochwertigem Calcium aus der Seealge Lithothamnium“. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Bußgeldverfahren gegen Natumi eingeleitet, weil die Verwendung von Calciumcarbonat als Mineralstoff in ökologischen/biologischen Produkten unzulässig sei, auch wenn die Anreicherung durch den Zusatz von Algen bewirkt werde. 

Das Bundesverwaltungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob in verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln ein Stoff verwendet werden darf, der zwar in dem beschränkenden Verzeichnis der insoweit zulässigen nichtökologischen/nichtbiologischen landwirtschaftlichen Zutaten enthalten ist, aber als Quelle von nicht zulässigen Mineral- oder Mikronährstoffen verwendet wird. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-383/19 Ubezpieczeniowy Fundusz Gwarancyjny

Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht   

Der polnische Versicherungsgarantiefonds verhängte eine Geldbuße gegen einen Landkreis, weil dieser keine Haftpflichtversicherung für ein nicht fahrbereites Fahrzeug abgeschlossen hatte, an dem er aufgrund einer gerichtlichen Einziehungsentscheidung das Eigentum erworben hatte und das er in der Absicht, es zu verschrotten, auf einem privaten bewachten Parkplatz abgestellt hatte. Das polnische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob in einem solchen Fall eine Versicherungspflicht besteht.  

Generalanwalt Bobek hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass der Abschluss eines Versicherungsvertrags über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtend sei, solange das betreffende Fahrzeug amtlich zugelassen sei oder wenn es als Fahrzeug genutzt werde. 

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-504/19 Banco de Portugal u. a.

Anerkennung von Maßnahmen zur Abwicklung von Kreditinstituten   

Als im Jahr 2014 der Bank Banco Espírito Santo die Insolvenz drohte, errichtete die portugiesische Zentralbank und damalige Aufsichtsbehörde Banco de Portugal ein Brückeninstitut mit dem Namen Novo Banco und übertrug dieser im August 2014 alle gesunden Geschäftsfelder der Banco Espírito Santo.

Die Novo Banco, Zweigstelle Spanien, führte u.a. die vertraglichen Beziehungen mit einer Kundin in Spanien weiter, die im Jahr 2008 bei der Banco Espírito Santo, Zweigstelle Spanien, Aktien der isländischen Kaupthing Bank erworben hatte. Nachdem die Kundin die Novo Banco vor den spanischen Gerichten auf Erstattung ihres Investments wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss des Geschäfts erhoben hatte, entschied die Banco de Portugal, bestimmte Verbindlichkeiten – darunter die Haftung gegenüber dieser Kundin – rückwirkend wieder auf die Banco Espírito Santo zurückzuübertragen. 

Der spanische oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob diese Entscheidung nach der Richtlinie 2001/24 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten von den spanischen Gerichten ohne Weiteres anzuerkennen ist, wenn dies zur Abweisung der Klage der Kundin gegen Novo Banco führt. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs könnte dieses Ergebnis gegen die Prinzipien des effektiven Rechtsschutzes und der Rechtssicherheit verstoßen. Implizit stellt es damit die Gültigkeit der Verpflichtung zur bedingungslosen Anerkennung von Abwicklungsmaßnahmen nach der Richtlinie 2001/24 in Frage. 

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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