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Was sind Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Verträge mit großer Bedeutung für den Standort Österreich

Lesedauer: 2 Minuten

16.10.2024

DBA sind Staatsverträge, die das Ziel haben, durch Aufteilung der Besteuerungsrechte Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerumgehung sowie Steuervermeidung zu verhindern. Die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen bei Zweifelsfragen in Steuerangelegenheiten sollen dadurch gestärkt werden.


Bedeutung von DBA

Österreich als kleine, offene Volkswirtschaft ist eng verbunden mit den weltweiten Märkten anderer Staaten. Selbst kleine und mittlere Unternehmen können heute meist nur überleben, wenn sie nicht nur nationale Wirtschaftsbeziehungen aufbauen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die Frage wo sie mit welchen Einkünften, und wie hoch besteuert werden, ist wichtig und oft auch von strategisch entscheidender Bedeutung. Daher schließt Österreich bilaterale Verträge, die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mit anderen Staaten ab, die die Besteuerungsrechte der Staaten abgrenzen, sodass eine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte weitgehend vermieden werden kann.

Auch die Vermeidung der Steuerumgehung und Verhinderung des internationalen Steuerbetrugs, der die Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich stört, ist ein weiteres Ziel dieser Verträge. Neueste DBAs werden daher immer unter Bedachtnahme auf das BEPS- Projekt der OECD (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) umgesetzt.

Österreich mit seiner starken, internationalen Vernetzung hat daher schon frühzeitig begonnen, mit einer großen Anzahl von Staaten DBA-Verträge zu schließen und verfügt über ein engmaschig geknüpftes DBA-Netz von derzeit 91 Abkommen.

So werden DBA geschlossen

Dem Abschluss von DBAs gehen bilaterale Verhandlungen voraus, wobei als Verhandlungsleitlinie so genannte Musterabkommen wie das  OECD- oder das UN-Musterabkommen herangezogen werden. Österreich orientiert sich meist an dem OECD-Musterabkommen. Die einzelnen österreichischen Abkommen weichen jedoch bei verschiedenen Bestimmungen, wegen der Besonderheiten des nationalen Steuerrechts und aufgrund der Gestaltung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen, vom OECD-Musterabkommen ab.

Beim Abschluss von DBAs geht es aus österreichischer Sicht vor allem um die optimale Gestaltung von Rahmenbedingungen für jene österreichischen Unternehmen, die auf dem ausländischen Markt tätig werden wollen, oder bereits tätig sind. Dabei spielt die Rechtssicherheit eine große Rolle, denn nur sie lässt zuverlässige Planung zu.  

Die WKÖ spielt durch ihre Kontakte zur Wirtschaft und ihr weit reichendes Netz an Außenhandelsstellen eine wichtige Rolle bei den zwischenstaatlichen Vertragsverhandlungen.  Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich bringen sich beratend ein und bemühen sich, dass auf die wirtschaftlichen Interessen Österreichs optimal Rücksicht genommen wird. Dabei spielen auch standortpolitische Überlegungen (keine Schlechterstellung im Vergleich zu anderen EU-Staaten z.B.) eine wichtige Rolle.

Rechtliche Stellung und Anwendung

Ein DBA steht als Staatsvertrag in der Rechtsordnung über dem nationalen Steuerrecht und muss daher auch einen Ratifikationsprozess durchlaufen. Im Parlament gibt es später keinen Verhandlungssspielraum, sondern die ausverhandelten Verträge können vom Nationalrat nur angenommen oder abgelehnt werden. Eine Ablehnung könnte aber wiederum zu diplomatischen Komplikationen führen. Die vorparlamentarische Arbeit hat daher in diesem Fall große Bedeutung. 

Die Anwendung des Vertrages selbst stellt in der Praxis beachtliche Anforderungen an die Betroffenen, da die zu klärenden Sachverhalte wegen ihrer grenzüberschreitenden Wirkung schwierig zu analysieren sind und sich die Doppelbesteuerungsabkommen einer eigenen, vom nationalen Steuerrecht abweichenden Terminologie bedienen. Hilfreich sind dafür die Kommentare zum OECD-Musterabkommen und auch die zahlreiche Fachliteratur, die auf höchstgerichtliche Entscheidungen aufbaut.

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