Hände einer Person in Nahaufnahme. Mit der linken Hand tippt sie auf einem Laptop, mit der rechten Hand auf einem Taschenrechner.
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Aktuelle Steuertipps 2025 für Unternehmer:innen

Kleinunternehmer, Reiseentschädigungen, Sachbezugswerteverordnung, Inflationsanpassung des Tarifs und der Absetzbeträge, Finanzonline & Handwerkerbonus

Lesedauer: 1 Minute

20.12.2024

Änderung #1: Kleinunternehmer

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Umsätze diese Grenze weder im vorangegangenen Kalenderjahr noch im laufenden Jahr übersteigen. Bei Überschreiten dieser Grenze um nicht mehr als 10 % kann die Steuerbefreiung jedoch noch bis zum Ende des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.

Ab 2025 können auch österreichische Unternehmen im EU-Ausland unter bestimmten Voraussetzungen deren umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbestimmungen in Anspruch nehmen.

Die Grenze für die einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer wird ebenfalls auf 55.000 Euro erhöht. 

Änderung #2: Reiseentschädigungen

Das Kilometergeld wird für PKW, Motorräder und Fahrräder auf 0,50 Euro, für mitbeförderte Personen auf 0,15 Euro erhöht. Die Obergrenze für betriebliche genutzte Fahrräder wird auf 3.000 Kilometer erhöht. Das Taggeld für Inlandsreisen wird von derzeit 26,40 Euro auf 30 Euro und das Nächtigungsgeld für Inlandsreisen von derzeit 15 Euro auf 17 Euro erhöht.

Änderung #3: Sachbezugswerteverordnung

Die sachbezugsfreie Wohnfläche steigt von 30 m² auf 35 m². Die Anrechnung der Gemeinschaftsflächen erfolgt zukünftig aliquot und nicht mehr für jeden einzelnen Bewohner separat.  

Änderung #4: Inflationsanpassung des Tarifs und der Absetzbeträge

Die Grenzen des Einkommensteuertarifs und die Absetzbeträge werden angehoben, sodass mehr Netto vom Brutto bleibt. 

Änderung #5: Finanzonline

Es wird der Einstieg mittels E-ID forciert, bei der es zu einer Zwei-Faktor-Authentifizierung kommt, die höchste Sicherheitsstandards erfüllt. Die Teilnahme an FinanzOnline mittels Zugangsdaten wird lediglich unter Verwendung eines zweiten Authentifizierungsfaktors möglich sein, um unionsrechtlichen und informationssicherheitstechnischen Vorgaben zu entsprechen. Neuregelungen zur Bekanntgabe, Rücksetzen und Außerkraftsetzen treten ab 1. Oktober 2025 in Kraft.

Auch 2025 noch verfügbar: Handwerkerbonus

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Der seit 1. März 2024 beantragbare Handwerkerbonus, gilt auch noch im Jahr 2025. Im Jahr 2025 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit geltend gemacht werden − das sind 20 % von max. 7.500 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2025. Förderungsansuchen für das Kalenderjahr 2024 können bis längstens 28. Februar 2025 bei der Abwicklungsstelle elektronisch eingebracht werden und müssen vollständig sein.