Analyse des Bundesbudgets 2018/2019 und der Bundesfinanzrahmen bis 2022

Abteilung für Finanz- und Handelspolitik (FHP) | Wirtschaftskammer Österreich

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Aktualisiert am 13.03.2023

Der bisherige wachstumsorientierte Konsolidierungskurs wird fortgeführt. Einerseits wurden neue Offensivmaßnahmen (z.B. Familienbonus Plus) beschlossen bzw. sind bis 2022 geplant (Einkommensteuerreform, Senkung der Unternehmensbesteuerung, Einführung von Investitionsanreizen, Abgeltung der kalten Progression). Andererseits wurden weitere (kurzfristig realisierbare) ausgabenseitige Maßnahmen gesetzt sowie strukturelle Reformen – großteils jedoch nur vage – in den Budgetunterlagen genannt.

Die WKÖ begrüßt, dass die Ziele eines strukturell ausgeglichenen Staatshaushaltes, eines positiven Nettofinanzierungsbedarfs des Bundes sowie eines ausgeglichenen bzw. in Überschuss befindlichen Staatshaushaltes laut Maastricht ab 2019 und eine weitere kontinuierliche Staatsschuldenquotenreduktion verfolgt werden. Gleichzeitig muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die positiven budgetären Eckwerte insbesondere durch die gute wirtschaftliche Lage (geringere Pensionszahlungen und Arbeitsmarktzahlungen sowie Einstellung konjunkturfördernder Maßnahmen), der veränderten Dynamik im Asyl- und Migrationsbereich (weniger Asylanträge) und der weiterhin günstigen Finanzierungskonditionen des Staates beeinflusst werden.

Die bisher realisierten bzw. in Umsetzung befindlichen strukturellen Maßnahmen sind zu begrüßen, aber aktuell noch als punktuelle Verbesserungen mit verhältnismäßig geringem Einsparungsvolumen zu sehen. Die im Budgetbericht und Strategiebericht grob umrissenen geplanten strukturellen Reformen haben demgegenüber ein großes Potenzial, künftige Ausgaben bei gleichzeitiger Beibehaltung der staatlichen Leistungen zu reduzieren und werden daher positiv bewertet. 

Um die angedachten Reformen tatsächlich umsetzen zu können, müsste aus Sicht der WKÖ am Anfang jedoch eine umfangreiche Föderalismus- und Staatsreform stehen. Aufgrund dessen fordert die WKÖ eine konsequente Neuausrichtung der Föderalismusstruktur in einem längerfristig geplanten Reformprozess unter starker Miteinbeziehung von Experten und Feedbackschleifen durchzuführen. Ziele der damit einhergehenden Kompetenzentflechtung müssen insbesondere die Erhöhung der allokativen Effizienz, die Zusammenführung der Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung und Reduktion der Mischfinanzierung sowie des Transfergeflechts sein. Letztendlich kann dadurch ein Rahmenwerk geschaffen werden, welches künftige Reformen in weiteren Bereichen erleichtert. Hierzu zählen insbesondere:

  • Das Pensionssystem durch die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters, die raschere Anpassung des Frauenpensionsalters, den erschwerten Zugang bzw. die Abschaffung der Frühpension und einen Nachhaltigkeitsautomatismus zu sichern.
  • Das Gesundheitssystem und dessen Finanzierung zu reformieren. Weiterer Abbau von aktuell vorherrschender Parallelität und Komplexität des Systems, hin zu einer bundesweiten Planung und Finanzierung aus einem Topf sowie die Forcierung von E-Health.
  • Sozialsysteme effizienter, zielsicherer und gerechter gestalten. Die Transferleistungen von unterschiedlichen Institutionen müssen aufeinander abgestimmt werden. Weiters müssen die Transferleistungen treffsicherer gestaltet werden. Sachleistungen sind zu forcieren und Effizienzsteigerungen in den Sozialversicherungen zu generieren.
  • Das Schulwesen zu reformieren. Die Ausgaben pro Schüler bis zur 10. Schulstufe sind in Österreich um rund 30 % höher als in Vergleichsländern. Dies liegt in der geringen Effektivität und Effizienz des Schulwesens aufgrund der ungünstigen Form der Schulsteuerung und -verwaltung.
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