Bundesbudget 2023 und Bundesfinanzrahmen 2023 bis 2026
Analyse der Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik
Lesedauer: 1 Minute
Die Budgetpläne des Bundes bis 2026 sind von den Krisen der letzten Jahre beeinflusst und durch Unterstützungs- bzw. Entlastungsmaßnahmen, Ausgabensteigerungen in neu definierten budgetären Schwerpunktbereichen, das Inkrafttreten weiterer Maßnahmen im Rahmen der etappenweisen Ökosozialen Steuerreform sowie durch dynamisch steigende Pensions- und Staatsschuldenkosten charakterisiert.
Trotz der offensiv ausgerichteten Budgetpolitik kommt es zu einer Reduktion der jährlichen Neuverschuldung und –unterstützt durch die hohen Inflationsraten – der Staatsschuldenquote. Die nominellen Staatsschulden steigen bis 2026 um rund 18 % auf knapp 394 Mrd. Euro an. Die Budgetpläne sind mit hohen Abwärtsrisiken behaftet.
Aus Sicht der WKÖ sind die Budgetpläne grundsätzlich adäquat, um den Herausforderungen der nächsten vier Jahre begegnen zu können. Die bereits heuer und ab 2023 wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerungseffekte sind sinnvoll, um Haushalte und Unternehmen in diesen unsicheren Zeiten so gut es geht zu unterstützen. Insbesondere die Abschaffung der Kalten Progression sowie die Valorisierung der Sozialleistungen sichern die Kaufkraft von Haushalten und Personenunternehmen nachhaltig ab.
Für Unternehmen müssen die Planungsunsicherheiten durch die angekündigten, aber noch nicht umgesetzten Unterstützungsleistungen ehestmöglich überwunden werden. Um die Liquidität der Unternehmen im nächsten Jahr weiter abzusichern, wird darüber hinaus die Verlängerung und Verbesserung des Energiekostenzuschusses, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von staatlich behafteten Krediten und die dauerhafte Einführung des Verlustrücktrages angeregt. Insbesondere die zusätzlichen finanziellen Mittel für den Bereich Transformation und Energieunabhängigkeit werden begrüßt.
Die 2023 in Kraft tretenden Maßnahmen im Rahmen der etappenweisen Ökosozialen Steuerreform haben positive Signalwirkungen und fördern die unternehmerische Investitionstätigkeit. Aufgrund des sich aktuell stark reduzierenden Investitionsvolumens und den hohen Unsicherheiten sollte eine zumindest temporäre Ausweitung des ökologischen Investitionsfreibetrags angedacht werden.
Trotz der großen Herausforderungen in diesem Jahrzehnt ist es notwendig, die Bundesfinanzen zumindest über den Konjunkturzyklus ausgeglichen auszurichten und die Verschuldungsquote weiter rückzuführen, um nachhaltige Staatsfinanzen zu garantieren und finanzielle Puffer für die nächste Krise aufzubauen.
Das Fehlen struktureller Reformen in den aktuellen Budgetunterlagen wird daher kritisch gesehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass weder im Bereich der Verwaltung und des Föderalismus, noch betreffend die sich kurz-, mittel- und langfristig dynamisch entwickelnden demografieabhängigen Kosten konkrete Pläne oder Maßnahmen beschrieben werden, welche zu maßgeblichen Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor und Kostenreduktionen führen.