EU-Interessenvertretung
Wissenswertes, Ansprechpartner und Europäische Verbände
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Sehr viele Bereiche unserer Wirtschaftsgesetzgebung werden durch EU-Regelungen vordefiniert. Die Vertretung berechtigter Interessen der österreichischen Wirtschaft muss daher auch die europäische Komponente umfassen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber der WKÖ die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder in und gegenüber der Europäischen Union (§31 Abs. 3 Z. 2 Wirtschaftskammergesetz – WKG) übertragen und ihr ein Informations- und Stellungnahmerecht (§10 Abs. 2 WKG) zu Vorhaben betreffend die Rechtsetzung im Rahmen der EU eingeräumt.
Nur durch die rechtzeitige und wirksame Mitgestaltung von EU-Vorhaben kann deren Qualität, Praxistauglichkeit, Akzeptanz und schließlich effektive Anwendung verbessert werden. Mit diesem Ziel hat die WKÖ bereits 1989 in Brüssel eine Vertretung, die heutige EU Representation eingerichtet.
Wichtige Verbündete sind europäische Wirtschaftsverbände. Horizontale Vereinigungen wie EUROCHAMBRES oder SMEunited decken die gesamte Bandbreite der Wirtschaft ab. Ihr großer Vorteil liegt darin, dass sie gegenüber den EU-Organen als repräsentative „Stimme der Gesamtwirtschaft“ auftreten können. Sektorspezifische Vereinigungen vertreten hingegen einzelne Branchen und können auf Grund der homogeneren Interessenlage meist akzentuierter auftreten. Eine optimale Interessenvertretung bündelt die Stärken beider Arten von Verbänden.