
Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit
Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte
Lesedauer: 2 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets
- Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD
- Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD
- Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie
- Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM
- Nächste Schritte des Omnibus-Pakets
- Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket
Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets
Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
- Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
- CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.
Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD
Das Omnibus-Paket sieht unter anderem Änderungsvorschläge an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Diese sollen für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern.
Dazu zählen unter anderem
- weniger berichtspflichtige Unternehmen
- Value–Chain-Cap durch freiwillige Standards für KMU (VSME)
- Verschiebung der Anwendung der Berichtspflichten
- Überarbeitung und Vereinfachung der Berichtsstandards (ESRS)
- Streichung der sektorspezifischen Standards
- Wegfall Reasonable Assurance (d.h. begrenzte Prüfungssicherheit bleibt bestehen)
- Doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen
Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD
Das Omnibus-Paket sieht auch Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sollen insbesondere den bürokratischen Aufwand reduzieren.
Dazu zählen unter anderem:
- Vereinfachung und Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner
- Verlängerung der Umsetzungsfristen
- Supplier – Monitoring auf alle fünf Jahre (statt jährlich) beschränkt
- Entfall der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
- Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU
- Begrenzung des „Trickle–Down-Effekts“
- Entfall der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie
Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
- Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
- Vereinfachung der Berichtsvorlagen
- Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)
Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll durch das Omnibus-Paket vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:
- Es sollen nur noch jene Unternehmen betroffen sein, die pro Jahr mehr als 50 Tonnen importieren.
- Die Vorschriften für betroffene Unternehmen sollen vereinfacht werden (z.B. Emissionsberechnung).
Nächste Schritte des Omnibus-Pakets
Das Omnibus-Paket durchläuft den legislativen Prozess der Europäischen Union (Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat). Im Zuge dieses Prozesses können sich die Vorschläge noch ändern.
Einen aktuellen Überblick zum Omnibus-Paket finden Sie in den FAQ der EU-Kommission.
Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket
- Sparte Bank und Versicherung zu den Omnibus-Initiativen der EU-Kommission
- Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
Stand: 19.03.2025