Person mit Schmuck behangen blickt auf Smartphone, im Hintergrund verschwommen weitere Personen und Gebäude mit EU-Zeichen, gelbe Sterne im Kreis verlaufend auf dunkelblauem Hintergrund
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Omnibus-Paket: Vorschläge zur Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit

Ziele, potenzielle Auswirkungen und nächste Schritte

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund und Ziele des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket I soll Vorgaben für Unternehmen in den folgenden Berichtsbereichen vereinfachen: 

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie)
  • Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD)
  • CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Durch das geplante Omnibus-Paket sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden.

Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSRD

Das Omnibus-Paket sieht unter anderem Änderungsvorschläge an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Diese sollen für mehr Verhältnismäßigkeit sorgen und die Umsetzbarkeit für Unternehmen erleichtern. 

Dazu zählen unter anderem

  • weniger berichtspflichtige Unternehmen
  • Value–Chain-Cap durch freiwillige Standards für KMU (VSME)
  • Verschiebung der Anwendung der Berichtspflichten
  • Überarbeitung und Vereinfachung der Berichtsstandards (ESRS)
  • Streichung der sektorspezifischen Standards
  • Wegfall Reasonable Assurance (d.h. begrenzte Prüfungssicherheit bleibt bestehen)  
  • Doppelte Wesentlichkeit bleibt bestehen

Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die CSDDD

Das Omnibus-Paket sieht auch Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen vor. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sollen insbesondere den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Dazu zählen unter anderem:

  • Vereinfachung und Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner
  • Verlängerung der Umsetzungsfristen
  • Supplier – Monitoring auf alle fünf Jahre (statt jährlich) beschränkt
  • Entfall der Beendigung von Geschäftsbeziehungen
  • Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU
  • Begrenzung des „Trickle–Down-Effekts“
  • Entfall der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf die EU-Taxonomie

Für die EU-Taxonomie (EUTAX) schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor: 

  • Verringerung der Berichtspflichten und Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro
  • Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle
  • Vereinfachung der Berichtsvorlagen
  • Vereinfachung der „Do No Significant Harm”-Kriterien (DNSH)

Auswirkungen des Omnibus-Pakets auf CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll durch das Omnibus-Paket vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die EU-Kommission unter anderem folgende Änderungen vor:  

  • Es sollen nur noch jene Unternehmen betroffen sein, die pro Jahr mehr als 50 Tonnen importieren.
  • Die Vorschriften für betroffene Unternehmen sollen vereinfacht werden (z.B. Emissionsberechnung).

Nächste Schritte des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket durchläuft den legislativen Prozess der Europäischen Union (Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat). Im Zuge dieses Prozesses können sich die Vorschläge noch ändern.

Einen aktuellen Überblick zum Omnibus-Paket finden Sie in den FAQ der EU-Kommission.  

Branchenspezifische Informationen zum Omnibus-Paket 

Stand: 19.03.2025

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