Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für österreichische Unternehmen
Lesedauer: 2 Minuten
Hintergrund und Ziele
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit Anfang 2023. Das Gesetz soll die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen. Seit 1. Jänner 2024 müssen deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die damit verbundenen Vorschriften erfüllen. Direkt betroffen sind nur jene Betriebe, die in Deutschland ansässig sind. Dies umfasst jene Unternehmen, deren Hauptverwaltung, Haupt- oder Zweigniederlassungen sowie Verwaltungssitze bzw. satzungsmäßige Sitze sich in Deutschland befinden.
Aber auch österreichische Betriebe können (indirekt) von den Anforderungen des LkSG betroffen sein. Wann dies der Fall ist und welche Anforderungen daraus entstehen können erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Das Merkblatt „Rechtliche Hinweise der deutschen AußenwirtschaftsCenter zum Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und seine Anwendung auf österreichische Unternehmen“ sowie weiterführende Informationen können Sie über unsere Büros in München (muenchen@wko.at) bzw. Berlin (berlin@wko.at) anfordern.
Auswirkungen für österreichische Unternehmen
Liefert Ihr Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte an deutsche Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten oder möchten Sie diese in Zukunft beliefern? Wenn ja, könnten Sie indirekt vom LkSG betroffen sein. Denn jene Unternehmen, die dem LkSG unterliegen, beziehen unmittelbare Zulieferer bei der Erfüllung folgender Verpflichtungen mit ein:
- Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einräumung von Auditrechten
Deshalb erhalten auch österreichische Unternehmen Fragebögen von deutschen Kund:innen. Es kann auch zu vertraglichen Verpflichtungen kommen. Diese beziehen sich unter anderem auf den Unternehmenskodex (Code of Conduct) oder Auditregelungen.
Informieren Sie sich regelmäßig über (neue) Anforderungen für nachhaltiges Wirtschaften. Denn neben dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entstehen weitere europaweit geltende Vorgaben wie die CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder die EU-Entwaldungsverordnung. Unser Online-Ratgeber hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
» Online-Ratgeber Nachhaltigkeitsverpflichtungen starten
» Zum Überblick über gesetzliche Nachhaltigkeitsvorgaben
Handlungsempfehlungen für österreichische Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte an deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten vertreibt bzw. vertreiben möchte, sollten Sie sich proaktiv mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auseinandersetzen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen u.a. zu einer Risikoanalyse. Diese sieht nach § 5 LkSG vor, dass jeder in seiner Lieferkette etwaige Risiken oder Verletzungen eruieren und versuchen muss diese abzustellen („Bemühenspflicht“). Demnach müssen Unternehmen ihrer Lieferkette so weit wie möglich folgen und Mechanismen installieren, um etwaige Verstöße aufzuspüren und abzustellen, wenn eine vorzunehmende Risikoanalyse ergibt, dass Risiken bestehen. Die Pflichtenfolge des LKSG (Risikoanalyse, -Bewertung und -Bekämpfung bzw. -Beseitigung) entspricht dem klassischen Risikomanagement aus den UN-Leitlinien.
Weitergegebene Verpflichtungen aus dem LkSG können weitreichend sein (Weitergabeklauseln, Auditrechte usw.). Prüfen Sie deshalb bei vertraglichen Anpassungen, ob die eine oder andere Klausel zu weit gefasst ist. Dabei können folgende Merkblätter der IHK nützlich sein:
» Verhaltenskodex für Lieferanten
» Musterschreiben des unmittelbaren Zulieferers
Ihr Kontakte für Fragen zum LkSG
Als österreichisches Unternehmen können Sie sich mit Fragen zum LkSG an die AußenwirtschaftsCenter München und Berlin wenden:
AußenwirtschaftsCenter München
T +49 89 24 29 14 0
E muenchen@wko.at
AußenwirtschaftsCenter Berlin
T +49 30 25 75 75 0
E berlin@wko.at
Stand: 04.12.2024