Lehre im Lebensmittelgewerbe
Lehrberufe, gesetzliche Grundlagen und Unterstützungsangebote
Lesedauer: 1 Minute
Eine Lehre ist in folgenden Lehrberufen möglich: Bäcker/in, Fleischerverarbeitung, Fleischverkauf, Konditor/in (Zuckerbäcker/in), Chocolatier/Chocolatière, Lebzelter und Wachszieher, Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Schwerpunkt Getreidemüller/in, Schwerpunkt Futtermittelhersteller/in und Schwerpunkt Backmittelhersteller/in), Milchtechnologie, Destillateur/in, Brau- und Getränketechnik, Obst- und Gemüsekonservierer und Lebensmitteltechnik
Ausbildungsvorschriften
Allgemeine Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung
Ausbildungsordnungen
Vorschriften zur Ausbildung in den einzelnen Lehrberufen des Lebensmittelgewerbes
Die Lehrlingsstellen stehen für Fragen rund um die Lehre zur Verfügung.
Lehrlingsförderung
- Informationen der WKÖ
- Informationen des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Weitere Informationen zu den einzelnen Lehrberufen im Lebensmittelgewerbe sowie zur weitergehenden Berufsqualifizierung für angehende Lehrlinge, Ausbildungsbetriebe und Personen, die im Beruf mehr erreichen wollen finden Sie auf den Seiten der Berufsgruppen.
Stand: 02.01.2023