Sparte Gewerbe und Handwerk
Handwerkerbonus Kund:inneninformation: Arbeitsleistungen im Bereich industriell hergestellte Fenster, Türen und Parkettböden
Was bei der Erbringung und Rechnungslegung beachtet werden muss
Lesedauer: 1 Minute
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsleistungen in der Rechnung nur dann förderbar sind, wenn auf der Rechnung der Vermerk "Vertragspartner der Firma [Firmenbezeichnung des Industriebtriebes samt Adresse]" angebracht ist.
Bei der Antragsstellung müssen Sie den Hersteller von Fenster bekannt geben und nicht den Montagebetrieb.
↓ Download: Kund:inneninformation mit Musterrechnung
Stand: 15.07.2024