Person mittleren Alters trägt ein blaues Poloshirt und eine Arbeitshose und verlegt hellgraue Wandfliesen
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Sparte Gewerbe und Handwerk

Handwerkerbonus Antragsphase am 1. März 2025 gestartet

Eckpunkte zum Wohnbaupaket und Handwerkerbonus

Lesedauer: 1 Minute

Für alle Handwerkerleistungen ab 1. Jänner 2025 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 1.500 Euro pro Person 2025.

Den Handwerkerbonus ab sofort unter handwerkerbonus.gv.at beantragen.

Über den Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.

Was wird gefördert? 

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen, die ab dem 1. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht wurden.
  • Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus 2025 startet am 1. März 2025. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. Jänner 2025 durchgeführt wurden.

Die Beantragung erfolgt online. Die Website wird in den kommenden Wochen online gehen. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.

Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden (Name, Adresse, IBAN, Rechnung). Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

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Stand: 20.02.2025