Person mit kurzen dunklen Haaren, Bart und silberner Brille sowie blauem Hemd blickt auf einen Monitor
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Sparte Gewerbe und Handwerk

Handwerkerbonus: Informationen zur Antragsstellung, um Fehler oder die Ablehnung des Förderantrages zu vermeiden

Wie Anträge gestellt werden können und was zu beachten ist

Lesedauer: 2 Minuten

Wie funktioniert die Antragstellung? Welche Möglichkeiten habe ich?

Antragstellung mit ID Austria

↓ Download: Kurzbeschreibung zur Antragstellung (.pdf)


Antragstellung mit Amtlichen Lichtbildausweis

↓ Download: Kurzbeschreibung zur Antragstellung mit Amtlichen Lichtbildausweis (.pdf)


Häufige Fehler bei der Antragsstellung:

Bitte beachten Sie, dass alle Punkte erfüllt sein müssen, damit der Förderantrag durch Förderstelle genehmigt werden kann.

Fehler bei den persönlichen Daten

Fehlerhafte Anträge werden nicht genehmigt. Eine Kontrolle der persönlichen Daten ist unbedingt erforderlich. 

Fehler bei den Förderdaten

1) Der Betrag der Arbeitsleistung auf der Rechnung muss nachvollziehbar und eindeutig erkennbar sein.

Sind die Kosten der Arbeitsleistung ohne Steuer (ohne Material, Lieferung, Anfahrt etc.) auf der Rechnung erkennbar?

 Diese Summe ist im Feld "Arbeitskosten ohne Steuer" einzutragen und muss in gleicher Höhe auf der Rechnung angeführt sein.

2) Der Skonto und jede andere ausgenutzte Kostenreduktion sind beim Förderbetrag zu berücksichtigen. Nur tatsächlich bezahlte Arbeitsleistungen können gefördert werden.

Haben Sie einen Rabatt bekommen?

⇒ Dieser ist von den Arbeitskosten ohne Steuer abzuziehen und die Summe ohne Rabatt einzugeben. Beispielsweise müssen bei einem Rabatt von 5 Prozent auf die Gesamtrechnung auch die Leistungsteile für die Arbeitsleistung um diese 5 Prozent reduziert werden.

3) Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar. Bitte beachten Sie die Formulierung "geliefert und montiert" – die Montage muss separat (ohne "geliefert") ausgewiesen sein, um gefördert zu werden.

Sind Transport- oder Lieferkosten angefallen?

⇒ Diese dürfen nicht eingegeben werden, da nur Arbeitskosten ohne Steuer gefördert werden.

4) Der Rechnungsbetrag und der Zahlungsbetrag müssen übereinstimmen. Nur was tatsächlich bezahlt wurde, kann auch gefördert werden.

Stimmen der Endbetrag auf der Rechnung und der Betrag auf der Zahlungsbestätigung überein?

⇒ Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ist das eine Voraussetzung für die Genehmigung Ihres Antrags.

5) Der Ort der Leistungserbringung muss auf der Rechnung klar erkennbar sein und mit den Angaben im Antrag übereinstimmen.

Ist der Ort, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden, auf der Rechnung erkennbar?

⇒ Dieser muss mit dem Feld "Leistungsort" übereinstimmen und auf der Rechnung angeführt sein.

6) Der angegebene Leistungszeitraum darf nicht außerhalb des förderbaren Zeitraumes von 01. März bis 31. Dezember 2024 liegen.

Ist auf der Rechnung erkennbar, wann die Arbeiten durchgeführt wurden?

⇒ Diese Daten sind in das Feld "Zeitraum der Leistungserbringung" einzutragen und müssen auf der Rechnung angeführt sein.

↓ Download: Handwerkerbonus-Musterrechnung mit Anmerkungen (.pdf)


Kontaktmöglichkeiten bei Fragen: 

Schriftliche Anfragen:

Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese an handwerkerbonus@bhag.gv.at senden.

Telefonische Auskünfte:

+43 50506 859333
Das Callcenter ist Mo-Do von 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr von 08:00 bis 15:00 Uhr besetzt.


Weitere Infos zum Handwerkerbonus

Stand: 30.07.2024