Ein Mann misst den elektrischen Kontakt an einer Kühlschranktür
© Christian Vorhofer | WKO
Sparte Gewerbe und Handwerk

Handwerkerbonus: Unterstützung bei der Antragsstellung durch den Handwerksbetrieb – Haftung

Was Betriebe bei der Beantragung des Handwerkerbonus in Sachen Haftungsfragen beachten sollten

Lesedauer: 2 Minuten

Es wird vorkommen, dass der Handwerksbetrieb den Kunden/die bei der Antragsstellung unterstützt. Hier erfahren Sie, was sie dabei beachten sollten!

Fall

Möchten Sie als Handwerksbetrieb Ihre Kund:innen bei der Beantragung des Handwerkerbonus unterstützen, können Sie durch eine klare Regelung zur Haftung Ihre Sicherheit und die Zufriedenheit Ihrer Kund:innen gewährleisten. So profitieren beide Seiten von einem reibungslosen und sorgenfreien Antragsprozess.

  • Haftung: Um sicherzustellen, dass keine Haftung für eventuelle Fehler beim Ausfüllen des Antrags oder beim Hochladen von Unterlagen entsteht, empfehlen wir leichte Fahrlässigkeit auszuschließen. Dies können Sie ganz einfach mit dem beigefügten Bestätigungsformular dokumentieren.

Wichtig zu wissen

Was ist leichte Fahrlässigkeit?

Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, das auch gelegentlich von einem sorgfältigen Menschen gesetzt werden könnte. Es könnte also auch einem durchschnittlich aufmerksamen Menschen ein derartiger Fehler passieren. Ob ein Fehler als "leicht" oder "grob" fahrlässig eingestuft wird, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Voraussichtlich würden aber z.B.

  • ein Buchstaben- oder Zahlendreher,
  • ein (aufgrund unleserlicher Handschrift des Kunden) falsch abgeschriebener Buchstabe oder eine falsch abgeschriebene Zahl,
  • eine Unachtsamkeit beim Ausfüllen/Einscannen aufgrund fehlender Erfahrung oder Zeitdruck oder
  • eine Unterlassung der Überprüfung von Urkunden/Angaben des Kunden

noch als leicht fahrlässig beurteilt werden.

Unterstützung bei der Antragsstellung – Bestätigungsformular

  1. Schritt: Der Kunde/ die Kundin füllt die nachstehenden Antragselemente selbst handschriftlich aus und unterschreibt unter den Daten.
  2. Schritt: Der Kunde/die Kundin, der/die während der Beantragung durch den Handwerksbetrieb anwesend ist, bestätigt NACH Befüllung des Antragsformulars durch den Handwerksbetrieb, die Richtigkeit der eingegebenen Daten durch Unterschrift am Bestätigungsformular.
  3. Schritt: Die Bestätigung dient dem Handwerksbetrieb als Nachweis für den Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit (Fehler beim Ausfüllen dieses Antrages - inklusive Hochladen von Unterlagen). Bitte aufbewahren!
↓ Download: Merkblatt mit Musterformularen



Das Musterbestätigungsformular basiert auf einem Gutachten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.

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Stand: 15.07.2024