KI-generiertes Bild eines großen, roten Kreises in der linken Bildhälfte vor einer grauen Wand. Im roten Kreis ist ein weißes Rufzeichen.
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen

Information der Bundessparte Gewerbe und Handwerk zur Aufhebung von Steuerbefreiungen auf Photovoltaik-Anlagen

Lesedauer: 1 Minute

07.03.2025

Die Regierung hat im gestrigen Ministerrat die Aufhebung der USt-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes beschlossen. Die Beschlussfassung dieser Maßnahme wird voraussichtlich morgen im Nationalrat erfolgen und mit 7.3.2025 in Geltung treten.

Zwar setzt sich WKÖ nach wie vor für eine Verschiebung auf einen späteren Termin ein, jedoch muss nach derzeitigem Wissenstand davon ausgegangen werden, dass die Änderung per 7.3.2025 zur Budgetkonsolidierung erfolgen wird.

Um in den Genuss der USt-Befreiung zu kommen, müssen dem Vernehmen nach Verträge nachweislich bis zum 6.3.2025 abgeschlossen sowie die PV-Anlage bis zum 1.1.2026 installiert werden. Verträge, die am 7.3.2025 oder später abgeschlossen werden, kommen nicht mehr in den Genuss der USt-Befreiung.

Mit "Verträge nachweislich bis zum 6.3.2025 abgeschlossen" ist die nachweisliche Auftragserteilung durch die Konsument:innen an die Elektrotechniker:innen (unterzeichnete Auftragsbestätigung) zu verstehen.

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