Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Standesregeln für das Gewerbe der Elektrotechnik

Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, Beitrag zur Gewährleistung eines geordneten Wettbewerbes und seriöser Geschäftspraktiken

Lesedauer: 1 Minute

Vor rund zwei Jahren hat das Wirtschaftsministerium die Standesregeln für Elektrotechnik veröffentlicht. Darin wird für die Gewerbetreibenden der Elektrotechnik standesgemäßes Verhalten festgelegt, d.h. die gewerbliche Tätigkeit ist gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuüben. Weiters wird, um gesetzlichen Sicherheitsanforderungen zu genügen, ein Mindeststandard an Ausrüstung gefordert.

Damit hat der Wirtschaftsminister gemäß Gewerbeordnung von dem Recht Gebrauch gemacht, festzulegen, welche Maßnahmen u.a. zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit von Menschen Gewerbetreibende bei der Ausübung von Gewerben hinsichtlich der Einrichtung von Betriebsstätten oder hinsichtlich der Dienstleistungen, die sie erbringen, zu treffen haben. Demgemäß kann eine Nichtbeachtung auch eine entsprechende Ahndung zur Folge haben.

Daher werden die Standesregeln (BGBl. 2014 II 12) hier nochmals zur Kenntnis gebracht. Weiters wird ebenso auf die Anlage zu den Standesregeln, in der die Mindestausrüstung geregelt ist, hingewiesen. 

Stand: 02.07.2018

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