Überblick über die Incoterms 2020
Gruppierung der Klauseln nach Transport- und Abwicklungsart
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Einteilung nach der Transportart
Die Incoterms® (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannt und im internationalen Handel von großer Bedeutung. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer in Bezug auf Kosten, Risiko, Versicherung, Be- und Entladung, Transportdokumente, Zölle, Steuern, Verpackung und einiges mehr. Die Incoterms® 2020 können (wie auch die Incoterms® 2010) nach der Transportart in zwei unterschiedliche Kategorien aufgeteilt werden. Sieben Klauseln können für alle Transportarten eingesetzt werden, vier sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport geeignet.
Klauseln für alle Transportarten
EXW | Ex Works / Ab Werk |
---|---|
FCA | Free Carrier / Frei Frachtführer |
CPT | Carriage Paid To / Frachtfrei |
CIP | Carriage And Insurance Paid To / Frachtfrei versichert |
DAP | Delivered at Place / Geliefert benannter Ort |
DPU 1 | Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen |
DDP | Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt |
1 Die Bezeichnung der Klausel DAT (Delivered at Terminal / Geliefert Terminal) der Incoterms® 2010 wurde in den Incoterms® 2020 zu DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen) geändert, um die Tatsache zu unterstreichen, dass der Bestimmungsort ein beliebiger Ort sein kann und kein „Terminal“ sein muss.
Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport
FAS | Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff |
---|---|
FOB | Free On Board / Frei an Bord |
CFR | Cost And Freight / Kosten und Fracht |
CIF | Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht |
Vor der Vereinbarung einer Lieferklausel muss geprüft werden, ob die Klausel für die beabsichtigte Transportart überhaupt sinnvoll verwendet werden kann. Bei Verwendung einer ungeeigneten Klausel besteht im Schadensfall unter Umständen keine Klarheit, wo der Gefahrenübergang erfolgt ist. Häufig wird beispielsweise die Schiffstransport-Klausel CIF auch für reine Straßengütertransporte verwendet. Bei dieser Klausel hat der Verkäufer die Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware zu tragen bis sich die Ware an Bord des Schiffs befindet. Bei einem Landtransport kommt die Ware allerdings nie an Bord eines Schiffs.
Einteilung nach der Abwicklungsart
Nach den Anfangsbuchstaben der Incoterms® können vier Gruppen gebildet werden, innerhalb der die Kosten- und Risikotragung (Gefahrenübergang) jeweils nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Die Pflichten des Verkäufers nehmen mit jeder Gruppe zu, während sich analog jene des Käufers immer mehr reduzieren.
- Gruppe E - EXW
Abholklausel
Einpunktklausel
- Gruppe F - FCA, FAS, FOB
Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer
Einpunktklauseln - Gruppe C - CPT, CIP, CFR, CIF
Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer
Zweipunktklauseln - Gruppe D - DAP, DPU, DDP
Ankunftsklauseln
Einpunktklauseln
Die zusätzlich angeführte Unterscheidung nach Einpunkt- und Zweipunktklauseln spielt darauf an, dass bei den Incoterms® der Kostenübergang und der Gefahrenrübergang nicht am selben Ort erfolgen muss.
Wenn der Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung gleichzeitig mit dem Übergang der Kosten vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt, so spricht man von Einpunktklauseln (Gruppen E, F und D).
Wenn der Gefahrenübergang und der Übergang der Kosten jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen, dann liegt eine Zweipunktklausel vor (Gruppe C).
Stand: 08.06.2020