DAP (Delivered at Place)
Geliefert benannter Ort benannter Bestimmungsort
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Bei Nutzung der Klausel „Geliefert benannter Ort“ erfolgt die Lieferung der Ware und der Gefahrenübergang vom Verkäufer der Ware an den Käufer,
- sobald die Ware dem Käufer
- auf dem ankommenden Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit
- am benannten Bestimmungsort oder
- an der vereinbarten Stelle an diesem Ort, sofern eine derartige Stelle vereinbart wurde, zur Verfügung gestellt wird.
Der Verkäufer trägt alle Gefahren in Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort oder zu der vereinbarten Stelle an diesem Bestimmungsort. In dieser Incoterms®-Klausel sind daher Lieferung und Ankunft am Bestimmungsort identisch.
Quelle: Publikation „Incoterms® 2020 by the International Chamber of Commerce (ICC)“, Auszug aus den deutschsprachigen, erläuternden Kommentaren zur Klausel DAP. Den Originaltext mit einer umfassenden Beschreibung der mit der jeweiligen Klausel verbundenen Rechte und Pflichten erhalten Sie bei der ICC Austria.
Stand: 08.06.2020