BGL-Initiative Lkw-Kartell - weitere Klage
Aufgrund einer kürzlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen den Lkw-Hersteller Scania (Az.: C-251/22 P) besteht wieder die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche zum Thema LKW-Kartell geltend zu machen.
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Nachfolgend bzw im Anhang übermitteln wir Ihnen nähere Informationen zur Initiative des BGL, an der sich auch Mitglieder des Fachverbands für das Güterbeförderungsgewerbe beteiligen können:
Ansprechpartner ist der Rechtsdienstleister Truck ReClaim, vertreten von den Anwaltskanzleien Hausfeld und der Anwaltskanzlei Kapellmann.
Interessierte Unternehmen, die bisher noch nicht in Sachen Lkw-Kartell tätig geworden sind, können sich ab sofort auf der Online-Plattform www.truckreclaim.com registrieren. Dabei können Ansprüche für ab 1997 bis einschließlich 2016 erworbene Lkw (Kauf, Mietkauf und Leasing) angemeldet werden. Für die Teilnahme an dieser Kartell-Klage müssen die Unternehmen vorab nichts bezahlen und tragen zudem kein Prozesskostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall wird für die Unternehmen eine Erfolgsbeteiligung fällig. Mitglieder des Fachverbands für das Güterbeförderungsgewerbe erhalten dabei Sonderkonditionen. So beträgt die Erfolgsbeteiligung für sie nur 30% anstatt regulär 33%.
Eine Anmeldung bei Truck ReClaim ist bis Ende April 2024 möglich. Die erforderlichen Daten zu den Lkw müssen nach der Registrierung bis Ende August 2024 geliefert werden.
Hintergrund:
Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben ihre Teilnahme am Kartell im Rahmen eines sog. Settlements mit der EU-Kommission eingeräumt. Einzig Scania hat sich nicht an diesem Vergleich beteiligt und zog gegen die Bußgeld-Entscheidung vor die Europäischen Gerichte. Am 1. Februar 2024 hat nun der Europäische Gerichtshof abschließend entschieden, dass Scania zurecht für die Teilnahme am Lkw-Kartell mit dem Bußgeld in Höhe von ca. 880 Mio. EUR bestraft wurde. Damit ist rechtskräftig festgestellt, dass Scania am Kartell beteiligt war und für alle Schäden haftet, die dieses verursacht hat. Während der von Scania angestrengten Gerichtsverfahren war die Verjährung von Ansprüchen gegen Scania gehemmt – lief also nicht weiter. Konkret heißt das: Obwohl Ansprüche gegen die anderen Kartellanten womöglich schon verjährt sind, können heute noch alle Ansprüche gegen Scania gesamtschuldnerisch geltend gemacht werden – egal ob es sich um Scania-Lkw oder Lkw der Marke MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF oder Iveco handelt. Ob und in welcher Höhe sich ein Schadenersatzanspruch realisieren lässt, ist schwer zu prognostizieren. Aber die Projektpartner halten einen Schadenersatz zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungswerts und damit einige tausend Euros pro Lkw zzgl. Zinsen für realistisch.
Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.truckreclaim.com
Es werden laufend kostenlose Informations-Webinare angeboten.
Die nächsten Termine: 10.4. und 17.4.
Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: Anmeldung (gotowebinar.com)