Drei Miniaturhäuschen stehen auf einem alten großen Taschenrechner.
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Anpassungen können nur ein erster Schritt sein

Anpassungen der KIM-VO inKraft

Lesedauer: 1 Minute

Zum 1. April 2023 treten die Anpassungen der KIM-VO in Kraft. Seit August 2022 hatte das Regelwerk – gepaart mit steigenden Zinsen und hoher Inflation – für einen massiven Rückgang bei der Neuvergabe von Wohnbaukrediten gesorgt. Der Fachverband Finanzdienstleister in der WKO hatte sich für Erleichterungen eingesetzt.

Der Fachverband Finanzdienstleister in der WKO begrüßt folgende Änderungen, die mit 1. April 2024 in Kraft traten:

  • Erlöse aus dem Verkauf einer bereits genutzten, privaten Wohnimmobilien dürfen nun wieder für die Zwischen­finanzierung einer neuen, selbstgenutzten Wohnimmobilie genutzt werden.
  • Zwischenfinanzierungen werden dabei bis zu einem Wert von 80 % der bestehenden Immobilie für die Dauer von zwei Jahren berücksichtigt.

Junge Familien immer noch benachteiligt

„Vor allem junge Familien, die sich zum ersten Mal den Traum von den eignen vier Wänden verwirklichen wollen, profitieren nicht von den Verbesserungen. Dies liegt auch an den massiv gestiegen Zinsen, die jede Haushaltsrechnung in die Höhe treiben und 40 % Schuldendienstquote zu einer unüberwindbaren Hürde machen. Eine Nachschärfung ist daher weiterhin zwingend nötig“, betont Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister in der WKO.

Der Fachverband setzt sich daher weiterhin für eine Verbesserung bei der Regelung für die Neuvergabe von Immobilienkrediten ein und fordert weitere Anpassungen:

  • Anhebung der Schuldendienstquote auf 60 Prozent wie in Deutschland, zumindest bei Fixzinsen mit einer Vereinbarung über die Hälfte der Laufzeit
  • Erlassen der Grunderwerbssteuer und der Grundbucheintragungsgebühr beim Ersterwerb von Wohnungseigentum
  • Streichen der Grundbuch-Eintragungsgebühr von Hypothekardarlehen beim Ersterwerb von Wohnungseigentum

Unabhängige Berater:innen haben den Überblick

„Umso wichtiger ist daher in dieser herausfordernden Situation die Rolle der Gewerblichen Vermögensberater. Sie haben den Überblick über die aktuellen Entwicklungen un können unabhängig und individuell für ihre Kund:innen die zahlreichen Kreditangebote der Banken prüfen“, betont Hannes Dolzer.

Geprüfte Berater:innen garantieren fundierte Kenntnisse

Rund 6.300 Gewerbliche Vermögensberater:innen stehen österreichweit für Fragen und detaillierte Be­ratungen in Finanzfragen zur Verfügung. Gewerbliche Vermögensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Das heißt, dass für die Ausübung des Berufs eine strenge Befähigungs­prüfung absolviert werden muss. Zusätzlich unterliegen die Berufsangehörigen einer Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Jahr.

Stand: 27.03.2023

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