Person steht auf Photovoltaik Anlage - Im Hintergrund sind Industrieanlagen zu sehen.
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Errichtung von Photo­vol­ta­ik­an­lagen für Industriebetriebe in Niederösterreich

Wir informieren kompakt und übersichtlich über die Re­ge­lungen für die Errichtung von PV-Anlagen. Besonders weisen wir auf die Investitionszuschüsse nach der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und dem Erneuer­baren-Ausbau-Gesetz (EAG) hin – die Fördercalls starten am 15. April 2024.

Lesedauer: 3 Minuten

14.09.2024

Gewerberechtlich

Wie im Erlass (PDF) des Bundesministeriums festgelegt benötigen Sie für die Errichtung einer PV Anlage keine Betriebsanlagengenehmigung, außer es liegen spezifische ungewöhnliche oder gefährliche örtliche Umstände im konkreten Sonderfall vor:

  • Situierung in einem Gefährdungsbereich (Notausgänge, allg. Verkehrswege, Fluchtwege, explosionsgeschützte Bereiche)
  • Situierung in einem Verkehrsbereich (z.B. Zufahrtsweg, Sicherheitsbereich Flugplatz)
  • Elektrotechnisch unsichere Ausführung
  • Anordnung der Paneele in einer ungewöhnlichen Weise, die zu Lichtreflektionen führt

Auch wenn eine PV Anlage nunmehr im Regelfall keine Genehmigungspflicht nach GewO 1994 auslöst, sollten die elektrotechnischen Planungsunterlagen (ETG) und Überlegungen zu Themen wie Statik, Brandschutz, Arbeitnehmerschutz und dergleichen lückenlos im Betrieb aufliegen. Wird die neu zu errichtende Photovoltaikanlage Teil einer gewerblichen Betriebsanlage, so kann in speziellen Einzelfällen eine anzeige- oder genehmigungspflichtige Änderung vorliegen.

Baurechtlich

Sie benötigen zur Errichtung einer PV-Anlage keine Baubewilligung, -anzeige oder -meldung, außer:

  • Anzeigepflicht, wenn Situierung in Schutzzone oder erhaltungswürdigen Altortgebiet erfolgen soll
  • Anzeigepflicht, wenn im Grünland eine Anlage mit Engpassleistung von mehr als 50 kW errichtet werden soll.
    Achtung: Um im Grünland eine entsprechende Photovoltaikanlage zu errichten, bedarf es einer speziellen Widmung!

Statik
Das Aufstellen der PV-Anlage in einer Betriebsanlage liegt in der Verantwortung des Betreibers dieser Anlage. Sie haben daher den Stand der Technik (NÖ Bautechnik VO) einzuhalten und Nachweise der Statik bei Überprüfungen vorzulegen.

Elektrizitätswesen
PV Anlagen sind im Rahmen einer Betriebsanlage hinsichtlich des Niederösterreichischen Elektrizitätswesengesetzes genehmigungsfrei.
Außerhalb einer Betriebsanlage ist die Anlage grundsätzlich bewilligungspflichtig
Ausgenommen hiervon sind Photovoltaikanlagen

  • mit einer Modulspitzenleistung von höchstens 1 MWpeak und die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Speicheranlagen, wenn sie von befugten Unternehmen errichtet werden.

Naturschutzrecht

Falls Sie auf Freiflächen außerhalb des Ortsgebietes eine PV-Anlage errichten möchten, haben Sie eine naturschutzrechtliche Bewilligung einzuholen

Anbindung an das Stromnetz der Netz Niederösterreich GmbH beziehungsweise der Wien Energie

Kontaktieren Sie vorab Ihren Netzbetreiber, um zu erfahren, ob und wie viel Netzkapazität zur Einspeisung verfügbar ist. Unter Umständen ist eine Einspeisung nicht möglich, sodass mit erheblichen Mehrkosten für den Aufbau eines entsprechenden Netzes zu rechnen ist.

Empfehlung: Beauftragen Sie ein befugtes Unternehmen, welches die Planung, die Ausführung und den Anschluss für Sie übernimmt. Dieses hat die Vorgaben betreffend des Elektrotechnikgesetzes, der Statik, dem Brandschutz, des ArbeitnehmerInnenschutzes und dergleichen einzuhalten und Ihnen die nötigen Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.

Förderungen

Investitionszuschüsse nach der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom und dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG):
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

Technologie

  • Kategorie A: bis 10 kWpeak
  • Kategorie B: >10 kWpeak - 20 kWpeak
  • Kategorie C: >20 kWpeak - 100 kWpeak
  • Kategorie D: >100 kWpeak - 1000 kWpeak

Fördercall

Kategorie A und B:
15.4.2024 bis 29.4.2024
Kategorie C und D:
15.4.2024 – 29.4.2024

Fördermittel

Kategorie A: 15 Mio. Euro
Kategorie B: 20 Mio. Euro
Kategorie C: 25 Mio. Euro
Kategorie D: 25 Mio. Euro

Fördersätze

Kategorie A: 195 Euro/kWp
Kategorie B: 185 Euro/kWp
Kategorie C: 150 Euro/kWp (maximal)
Kategorie D: 140 Euro/kWp (maximal)
Speicher: 200 Euro/kWh

Fördercall

Kategorie A und B:
12.6.2024 – 26.6.2024
Kategorie C und D:
12.6.2024 – 26.6.2024

Fördermittel

Kategorie A: 5 Mio. Euro
Kategorie B: 5 Mio. Euro
Kategorie C: 10 Mio. Euro
Kategorie D: 10 Mio. Euro

Fördersätze

Kategorie A: 195 Euro/kWp
Kategorie B: 185 Euro/kWp
Kategorie C: 150 Euro/kWp (maximal)
Kategorie D: 140 Euro/kWp (maximal)
Speicher: 200 Euro/kWh

Fördercall

Kategorie A und B:
7.10.2024 – 21.10.2024
Kategorie C und D:
7.10.2024 – 21.10.2024

Fördermittel

Kategorie A: 5 Mio. Euro
Kategorie B: 5 Mio. Euro
Kategorie C: 5 Mio. Euro
Kategorie D: 5 Mio. Euro

Fördersätze

Kategorie A: 195 Euro/kWp
Kategorie B: 185 Euro/kWp
Kategorie C: 150 Euro/kWp (maximal)
Kategorie D: 140 Euro/kWp (maximal)
Speicher: 200 Euro/kWh

Ökologische Betriebsberatung

Sie haben die Möglichkeit bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich geförderte Beratungen zum Thema Photovoltaikanlagen in Anspruch zu nehmen. Die beratende Person unterstützt Sie bei der Identifikation von Ein­sparungs­möglich­keiten im Betrieb und der weiterführenden Umsetzung. Mögliche Themen sind thermische Sanierung, Beleuchtungsumstellung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpe uvm.
Die Beratungen durch die Ökologische Betriebsberatung der WKNÖ werden in Kooperation mit dem Land Niederösterreich und der Europäischen Union finanziert.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung des Autors oder der Wirtschaftskammer Niederösterreich ist ausgeschlossen.