Person in Jeans steht mit gelben Gummistiefeln in tiefem Wasser, Hochwasser
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Hochwasser – Unter­stüt­zungen, Services und In­for­ma­tionen, Betriebe mit Ka­pa­zi­täten, Kurzarbeit

Informationen für betroffene NÖ Unternehmen  

Lesedauer: 5 Minuten

12.12.2024

Diese Seite wird laufend aktualisiert!  

Überflutungen, Vermurungen, großes Leid – das dramatische Hochwasser hat ganz Niederösterreich schwer getroffen. Vielerorts gibt es auch in den NÖ Unternehmen massive Schäden. Noch ist nicht absehbar, wie schwer die Auswirkungen sein werden      

„Als Wirtschaftskammer Niederösterreich stehen wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern zur Seite. Mit unserem Unterstützungsfonds sorgen wir für eine unbürokratische und schnelle Unterstützung. Die finanzielle Hilfestellung wird von maximal 20.000 auf 40.000 Euro verdoppelt“, so WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker

Inhaltsverzeichnis


Unterstützungsfonds der WKNÖ: Finanzielle Hilfe verdoppelt

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich, die WKÖ und die SVS unterstützen von Unwettern betroffene NÖ Betriebe. Für die aktuellen Hochwasserschäden hat die Wirtschaftskammer NÖ die finanzielle Unterstützung pro Schadensfall auf 20 % des entstandenen Schadens erhöht. Die maximale Hilfeleistung ist mit 40.000 Euro gedeckelt. (Presseaussendung)

Zum Unterstützungsfonds der WKNÖ

Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung wenden Sie sich an die jeweilige Bezirks- und Außenstelle


Hochwasserhilfe wird aufgestockt

Nach dem Hochwasser haben Bundesregierung und das Land Niederösterreich am Sonntag bekanntgegeben, die Hilfe für die Betroffenen von 20 auf mindestens 50 Prozent aufzustocken. Bei Härtefällen soll der Ersatz bis zu 80 Prozent ausmachen. 


Restart Beratung für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen NÖ Betriebe haben die Fachgruppe UBIT und die Wirtschaftskammer Niederösterreich eine 10-stündige Restart-Beratung entwickelt. 


Zinsfreie erp-Kredite sowie entgeltfreie Garantien für hochwasserbetroffene Betriebe 

Ab sofort können vom Hochwasser betroffene Betriebe zinsfreie erp-Kredite sowie entgeltfreie Garantien beantragen!


Online-Seminar: Unterstützung für Hochwasserbetroffene in NÖ

Die Energie- und Umweltagentur NÖ informiert gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich über Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote für Hochwasserbetroffene. Das Online-Seminar richtet sich an Installateure, Baumeister und vom Hochwasser betroffene Betriebe.


Umweltförderungen für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Um betroffene Betriebe und Gemeinden nach den Hochwasserereignissen zu unterstützen, wurden vereinfachte Förderungsbedingungen für ausgewählte Angebote der Umweltförderung und des Energieeffizienzprogramms beschlossen.


Leitfaden zur Sanierung von hochwassergeschädigten Holzbauten

Häuser aus Holz sind nicht nur schnell gebaut, sondern nach Schadereignissen wie Überschwemmungen auch einfacher zu sanieren und somit schneller wieder bewohnbar. Viele würden intuitiv sagen, für Hochwasserschäden sei Holz als biogenes, feuchteempfindliches Material besonders anfällig. Doch das trifft vor allem bei dauerhafter Feuchte zu.

Wenn industriegetrocknetes Holz, wie es in Häusern verbaut ist, nur kurz dem Wasser ausgesetzt wird, nimmt es nur relativ wenig davon auf. Entscheidend ist aber, dass danach rasch reagiert und richtig gehandelt wird. Dafür hat die Holzforschung Austria bereits 2016 einen Leitfaden erstellt, der die wichtigsten Schritte kompakt und verständlich erklärt. Dann spielt der Holzbau auch in dramatischen Situationen seine Vorteile aus.

Nähere Informationen gibt es im Leitfaden der Holzforschung Austria.


Kurzarbeit als wichtige Wirtschaftshilfe: Jetzt melden!

Unternehmen, bei denen aufgrund des Hochwassers der Betrieb eingeschränkt oder eingestellt werden muss, können ab sofort Kurzarbeit als kurzfristige Unterstützung nutzen. 

  • Um die Kurzarbeitsbeihilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) zu beantragen, muss das Unternehmen nachweisen, dass die Kurzarbeit aufgrund des Hochwassers erforderlich ist.
  • Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend gestellt werden.
  • Eine Sozialpartnervereinbarung ist für die Katastrophen-Kurzarbeit nicht erforderlich. Stattdessen können eine Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarungen mit den Mitarbeiter:innen abgeschlossen werden. 
  • Ebenso entfällt das Beratungsverfahren unter Beiziehung der fachlich zuständigen Sozial(Kollektivvertrags-)partner.
  • Allerdings gibt es ein Beratungsverfahren, das vom AMS und dem Betriebsrat (oder der zuständigen Fachgewerkschaft)  durchzuführen ist.
  • Tipp: Verwenden Sie das Muster der Sozialpartnervereinbarung auf der WKO.at-Homepage als Vorlage für das Beratungsverfahren von AMS und Betriebsrat! 
  • Falls Sie betroffen sind, melden Sie sich unverzüglich bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS).
  • Kurzarbeit - WKO (Seite wird laufend aktualisiert)
  • Ihre AMS-Geschäftsfälle
  • Kurzarbeit - AMS

Unternehmen helfen Unternehmen und Privaten: So können Sie mitmachen

Geben Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und Tätigkeitsschwerpunkte bekannt und wir nehmen Sie in unsere Listen für Betriebe mit Kapazitäten auf.  

Informationen aus den WKNÖ-Branchen


Betriebe mit Kapazitäten

Im Folgenden finden Sie Listen aus den Branchen mit Unternehmen, die nicht vom Hochwasser geschädigt sind und sich einsatzbereit gemeldet haben, um kurzfristig Arbeiten bei betroffenen Betrieben und Privatpersonen zu übernehmen.*


Hochwasserschäden: Achtung vor Betrug!

Das dramatische Hochwasser hat ganz Niederösterreich schwer getroffen und sowohl in Unternehmen als auch in Privathäusern massive Schäden angerichtet. Nun beginnt die Schadenserhebung, die leider auch von Betrügern für Diebstähle, Dienstleistungsbetrugsversuche und illegale Sperrmüllsammlungen genutzt wird.  

Achtung: Überprüfen Sie die das Unternehmen, bevor Sie Informationen weitergeben oder Zahlungen tätigen! 

Im „WKO Firmen A-Z“ sind alle 604.168 österreichischen Unternehmen gelistet. Das Firmenverzeichnis ist aktuell, vollständig und sicher.  

Darüber hinaus stehen die WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen als Erstansprechpartner zur Verfügung. 


Informationen zu Arbeitsrecht und Steuern


Informationen zum Vertragsrecht und Mietrecht


Amt der NÖ Landesregierung


Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)


Tipps für den Notfall


Spendenaktionen



* Für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.