Detailansicht einer wasserüberfluteten Straße auf die Regentropfen fallen
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachverband

Unwetter September 2024

Unternehmensliste des Bereiches Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Lesedauer: 3 Minuten

26.09.2024

1. Unwetter September 2024 – Brancheninfos 

In den letzten Tagen ist es mit Hilfe vieler Beteiligter gelungen einige Erleichterungen und Unterstützungen für unsere Betriebe bzw. auch deren Kunden zu bekommen.

Hier ein kurzer Überblick:

Erlässe zu Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten für Niederösterreich und Steiermark

Sowohl für Niederösterreich als auch für die Steiermark wurden per Erlass Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten herausgegeben.

In beiden Fällen gelten die Ausnahmen für den Zeitraum vom 13.9. bis 12.10.2024 für Fahrzeuge, die für Aufräumarbeiten nach Unwettern eingesetzt wurden.

Für die Steiermark gilt der Erlass eingeschränkt für die Bezirke Hartberg, Fürstenfeld, Weiz, Graz Umgebung und Bruck Mürzzuschlag. In Niederösterreich ist davon das gesamte Landesgebiet umfasst.

Erlass für die Steiermark (GZ: 2024 – 0.675.620)

Erlass für Niederösterreich (GZ: 2024 - 0.681.620)

Ausweitung des Handwerkerbonus auf unsere Branchen

Auf Grund des dem Unwetter geschuldeten Notstands vieler privater Haushaltes ist es uns gelungen, den Handwerkerbonus auf die Dienstleistungen einiger Berufszweige des Fachverbandes Entsorgungs- und Ressourcenmanagement auszuweiten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat nun folgende Bereiche in das Leistungsportfolio des Handwerkerbonus aufgenommen:

  • Abfallsammler und -behandler
  • Abwasserbehandler
  • Entrümpler
  • Kanalräumer, Wartung von Abscheide- und Kläranlagen

Das bedeutet, dass private Haushalte ab sofort für Dienstleistungen dieser Berufszweige den Handwerkerbonus beantragen können.

Bitte bei der Rechnungslegung unbedingt beachten!:

  • Da nur Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten) förderfähig sind, müssen diese auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Es sind die Anzahl der Arbeitsstunden, die Bezeichnung der konkreten Arbeitsleistung sowie der Endbetrag (ohne Umsatzsteuer) auszuweisen. Pauschalen sind nur zulässig, wenn diese ausschließlich Arbeitskosten umfassen!
  • Der Rechnungsadressat muss mit dem Antragssteller übereinstimmen.
  • Da im Rahmen der Beantragung durch die Privatperson ein Abgleich mit den auf dem Portal hinterlegten vom Handwerkerbonus umfassten Unternehmen erfolgt, muss der auf der Rechnung abgedruckte Firmenwortlaut mit den Angaben bei der Gewerbebehörde übereinstimmen.
  • Das Datum der Leistungserbringung und der Leistungsort (Haupt- oder Nebenwohnsitzadresse) ist verpflichtend anzugeben.

Allgemeine Informationen zum Handwerkerbonus finden Sie unter den folgenden Links:

Wichtiger Hinweis zur ALSAG Befreiung für Abfälle, die unmittelbar durch Katastrophenereignisse, angefallen sind:

Das Ablagern, Verbrennen etc. von Abfällen, die unmittelbar durch Katastrophenereignisse wie zB Hochwässer angefallen sind, sind gem. § 3 Abs. 4 ALSAG 1989 von der ALSAG Beitragspflicht ausgenommen.

Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung der Gemeinde, in der das Katastrophenereignis stattgefunden hat. Ebenso ist der Abgabenvorteil nachweislich (zB auf Rechnungen, Lieferscheinen) an den Geschädigten des Katastrophenereignisses weiterzugeben.

Informationen des BMK bezüglich der Zwischenlagerung von Siedlungsabfällen und ähnlichen Gewerbeabfällen:

Seitens des BMK wird darauf hingewiesen, dass die Zwischenlagerung von Siedlungsabfällen und ähnlichen Gewerbeabfällen auf Deponien gemäß dem §34a Deponieverordnung erfolgen kann. Zudem kann die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Containern erfolgen. Die Container können im Sinne des §15 Abs. 3 AWG 2002 als ein für die Sammlung geeigneter Ort angesehen werden.

Notifizierungen für Abfallverbringungen ins Ausland zur Abdeckung von Entsorgungsengpässen:

Das BMK gab bekannt, dass eingereichte Notifizierungen für Abfallverbringungen ins Ausland zur Abdeckung von Entsorgungsengpässen in Folge ausgefallener Behandlungsanlagen vordringlich behandelt werden.

2. Liste „Unternehmen helfen Privaten“

Auf Grund der aktuellen Wetterbedingungen im September 2024 sind viele Menschen und Unternehmen v.a. in der Region OÖ, NÖ & Wien in Not.

Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement hat daher dazu aufgerufen, dass sich Mitgliedsbetriebe melden sollen, die Kapazitäten frei haben, um in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien Ihre Dienste bezüglich der folgenden Bereiche anzubieten:

  • Mulden- und Containerdienst für Räumung von Kellern, Sperrmüll
  • Saugwägen
  • Kehrwägen

Die eingelangten Rückmeldungen unserer Mitgliedsbetriebe haben wir in einer Liste zusammengefasst:

↓ Liste „Unternehmen helfen Privaten“ (PDF)

Die gegenständliche Liste wird laufend aktualisiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme der Leistungen die Leistungskonditionen individuell mit der jeweiligen Firma zu vereinbaren sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Firmen auf dieser Liste Ihre Dienste kostenlos erbringen.