Auf einem weißen Schild steht europäisches Lieferkettengesetz. Rechts daneben ist eine blaue Flagge mit gelben Sternen in einem Kreis
© hkama | stock.adobe.com
Sparte Handel

EU-Lieferkettenrichtlinie im Handel

Was Handelsunternehmen wissen sollten

Lesedauer: 3 Minuten

23.09.2024

Worum geht es bei der EU-Lieferkettenrichtlinie?

Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie − auch Corporate Sustainability Due Diligence Directive bzw. CSDDD − werden Unternehmen EU-weit verpflichtet für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten sorge zu tragen. Die Richtline wird mit Juli 2027 verpflichtend gültig.

Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie (kurz CSDDD) ist es, soziale und ökologische Standards entlang aller Elemente von Lieferketten zu verbessern, um so Menschen und Umwelt global zu schützen. Um das zu erreichen, müssen Unternehmen oberhalb bestimmter Grenzwerte potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungskette ermitteln und im Anschluss abstellen, abschwächen oder verhindern.

Das bedeutet für große Unternehmen, dass sie mittels Risikomanagement zunächst einmal ihre Tätigkeiten (und damit auch die ihrer direkten und indirekten Geschäftspartner:innen) hinsichtlich bestehender und potentieller Auswirkungen auf Menschen und Umwelt bewerten müssen. Dies gilt für erworbene Produkte ebenso wie für genutzte Dienstleistungen in allen Bereichen von Einkauf über Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vertrieb und Transport bis hin zur Abfallbewirtschaftung. Nach dieser Bewertung des IST-Standes müssen die verpflichteten Unternehmen festlegen, in wie weit Auswirkungen für sie unvermeidlich bzw. ausgleichbar sind, und gegen welche sie gegenwirken müssen.

Konkret bedeutet die Verpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz für ein Unternehmen somit nicht nur, Informationen zum Status entlang ihrer Wertschöpfungskette zu sammeln, sondern auch Vorgaben zu definieren, anhand denen Lieferanten bewertet werden und Maßnahmen zu setzen sind. Aufgrund dieser definierten Vorgaben kann ein "Verstoß" festgestellt werden.

In den im Juli 2024 veröffentlichten FAQs der europäischen Kommission wir festgehalten, dass sowohl bei der Erhebung wie auch bei Maßnahmensetzung KMUs innerhalb der Lieferkette von Seiten der verpflichteten Unternehmen möglichst unterstützt werden sollen und z.B. die Beendigung eines Geschäftsverhältnisses aufgrund der Lieferkettengesetzgebung nur als letzter Ausweg und unter strengen Vorgaben erforderlich sein darf (siehe FAQ 8.2).

Betrifft mich die EU-Lieferkettenrichtlinie?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja, da auch wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind die Möglichkeit besteht, dass entweder einer Ihrer B2B-Kunden:innen oder eines Ihrer Zulieferunternehmen in die Verpflichtung fällt und entsprechend Daten bei Ihnen anfragt.

Was soll ich als Handelsunternehmen tun?

  1. Wurden Sie bereits angeschrieben und um Informationsweitergabe ersucht?
    Oft sind diese Anfragen sehr allgemein gehalten, da sie zur Erhebung an möglichst viele Lieferanten ausgesendet werden. Sind Ihnen die Anfragen nicht klar setzen Sie sich mit den Fragenden in Verbindung. Diese haben lt. Richtlinie nicht nur eine Unterstützungsverpflichtung für KMUs, sondern es ist auch in deren Interesse, die richtigen Informationen und Daten zu ihrer Anfrage zu bekommen.
  2. Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, versuche Sie stückchenweise mit einer eigenen Analyse Ihrer Aktivitäten und Lieferkette zu starten. Dann sind Sie im Fall des Falles, dass (zeitknappe) Anfragen kommen, zumindest vorbereitet.
    Starten Sie hierzu mit den leichter verfügbaren Informationen und hangeln Sie sich Schritt für Schritt weiter – nicht alles auf einmal.
  3. Werfen Sie einen Blick in unsere unter "Weiterführende Informationen" aufgelisteten Serviceleistungen und Leitfäden. Das Thema rückt immer stärker in den Vordergrund und auch die Wirtschaftskammer versucht so gut wie möglich mit Webinaren, Informationsveranstaltungen und Guidelines die Anforderungen der CSDDD für unsere Mitgliedsunternehmen aufzuarbeiten.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Schritte zu Analyse, Datenerhebung und Bewertung. Gerade für KMUs ist es oft schwierig an die geforderten Informationen zu gelangen – besonders wenn Herstellern aus Drittländern eingebunden werden müssen. Je eher Sie wissen, wo bei Ihnen der Informationsfluss hakt, desto eher können Sie (z.B. gemeinsam mit dem bei Ihnen anfragenden verpflichteten Unternehmen) eine Lösung finden.
    Suchen Sie sich auch Unterstützung bei Ihren Fachverbänden.
  5. Halten Sie eine Formulierung parat, ob und inwieweit Sie sich bereits mit den Themen Menschenrechte und Umweltauswirkungen in Ihrem Aktivitätenbereich auseinandergesetzt haben, und wo es für Sie Schwierigkeiten gibt (sei es in der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, undurchsichtigen Energieabrechnungen oder einfach einem Mangel an Zeit und Ressourcen), sodass Sie zügig auf Anfragen reagieren können.

Weiterführende Informationen