Frontale Aufnahme einer Person mit rotem Pulli, Krawatte, dunkler Hose, Helm und Tasche schiebt mit der linken Hand ein Fahrrad. Mit der rechten Hand telefoniert die Person und lächelt. Im Hintergrund sind Gebäude und Leute
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Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes ab 1.1.2020 möglich

Steuerreformgesetz 2020: Vorsteuerabzugsfähig bei E-Fahrrädern als Dienstfahrzeuge

Lesedauer: 1 Minute

22.05.2025

Inhaltsverzeichnis

    Das Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (984/A) tritt mit 1.1.2020 in Kraft und somit ist ab nächstem Jahr ein Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes zulässig.

    Weiters wird die Sachbezugsverordnung dahingehend geändert, dass auch beim Mitarbeiter kein Sachbezug entsteht!