Pflegende Behandlung der Füße mit Baumwollhandschuhen
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Kostenzuschuss für das Anbringen einer Zehenspange

Kund:innen von Fußpfleger:innen erhalten seit 1.1.2017 einen Kostenzuschuss von der ÖGK

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Seit 1.1.2017 erhalten Kund:innen unter den nachfolgenden Bedingungen einen Kostenzuschuss in Höhe von einmalig max. € 60,- (exkl. MwSt.):

Bedingungen

  • eine ärztlichen Verordnung für das Anbringen einer Zehenspange sowie
  • die vom Fußpfleger bzw. von der Fußpflegerin ausgestellten saldierten Honorarnote

Die unter Bedingungen angeführten Unterlagen bitte an die ÖGK, Leistungsabteilung, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten schicken.