Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung
Kostenzuschuss für das Anbringen einer Zehenspange
Kund:innen von Fußpfleger:innen erhalten seit 1.1.2017 einen Kostenzuschuss von der ÖGK
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14.11.2023
Seit 1.1.2017 erhalten Kund:innen unter den nachfolgenden Bedingungen einen Kostenzuschuss in Höhe von einmalig max. € 60,- (exkl. MwSt.):
Bedingungen
- eine ärztlichen Verordnung für das Anbringen einer Zehenspange sowie
- die vom Fußpfleger bzw. von der Fußpflegerin ausgestellten saldierten Honorarnote
Die unter Bedingungen angeführten Unterlagen bitte an die ÖGK, Leistungsabteilung, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten schicken.