Wirtschaft lehnt Kündigungsschutz im Krankenstand ab
Zunahme bei Krankenständen belastet die Betriebe: Wirtschaftskammer verlangt die Abschaffung rückwirkender Krankschreibungen und mehr Informationen bei Krankenstandskontrollen.
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Zurückgewiesen hat heute die Wirtschaftskammer Kärnten Forderungen der Arbeiterkammer nach einem gesetzlichen Kündigungsschutz im Krankenstand. Arbeitnehmer seien in Österreich bereits umfassend geschützt, da ihnen bei Arbeitgeberkündigung das Entgelt im Krankenstand ohnehin über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses gebühre (Ausleistungspflicht). „Unternehmen halten in aller Regel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Krankheitsfall fest; Kündigungen erfolgen meist nur, wenn andere erhebliche Gründe vorliegen“, erklärte Katharina Kircher, Arbeitsrechtsexpertin der WK Kärnten.
Keine telefonische Krankschreibung
Unternehmer berichten in den vergangenen Monaten von einer spürbaren Zunahme an Krankenständen, wobei in vielen Fällen ein Missbrauch bestehender Regelungen nicht ausgeschlossen werden kann. Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl: „Wir hören von systematischen Krankenständen während der Kündigungsfrist – oft unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung - und von unüberprüften oder rückwirkenden Krankschreibungen durch manche Ärzte, die durch die telefonische Krankschreibung, bei der der Arzt den Patienten gar nicht zu Gesicht bekommt, erleichtert werden.“
Klarstellung gefordert
Die Wirtschaftskammer spricht sich daher – ebenso wie das Gesundheitsministerium - klar gegen die telefonische Krankschreibung aus. Die Ärztekammer steht jedoch offenbar weiterhin auf dem Standpunkt, dass eine telefonische Krankschreibung weiterhin bei allen Erkrankungen möglich sei. Kircher: „Die Arbeitgeber pochen darauf, dass gesetzlich klargestellt wird, dass diese Praxis nicht erlaubt ist. Krankschreibungen per Telefon und E-Mail öffnen dem Missbrauch Tür und Tor.“
Belastung durch Krankenstände
Arbeitnehmern, Behörden und Ärzten müsse klar sein, dass Krankenstände für die Wirtschaft eine Herausforderung darstellen würden. Jahrzehntelang waren die Österreicher 12 Tage pro Jahr im Krankenstand, seit 2022 sind sie statistisch 15 Tage pro Jahr krank. „Das ist eine massive Belastung natürlich in erster Linie für die Betroffenen, aber auch für die Betriebe, die in Österreich – im Unterschied zu den meisten EU-Ländern – für Wochen das volle Entgelt fortzahlen müssen. Je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit übernimmt die Gesundheitskasse frühestens ab dem 43. Krankenstandstag die halbe Entgeltfortzahlung neben dem Arbeitgeber“, erklärt Kircher.
Arbeitskräftemangel verschärft
Das bedeute für Unternehmen Kosten von etwa 250 Euro je Krankenstandstag, einerseits durch Entgeltfortzahlung und Überstunden von Kollegen, andererseits durch verlorene Wertschöpfung. Die tatsächlichen Verluste hängen von der Auslastung ab. Mandl: „Trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen fehlen vielen Betrieben Arbeitskräfte. Krankenstände verschärfen den Mangel und belasten die Kollegen, die einspringen.“ Vor allem für kleine Unternehmen könnten solche Ausfälle existenzbedrohend sein. Deshalb verlangt die Wirtschaft auch die Abschaffung rückwirkender Krankschreibungen und mehr Informationsrechte des Dienstgebers gegenüber der ÖGK nach Krankenstandskontrollen.