Wenn in den Feiertagen dringend ein Handwerker gebraucht wird
Notfallservice des Kärntner Gewerbe und Handwerks: Etliche Betriebe sind für Notfälle auch in den Feiertagen erreichbar.
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Die Liste an möglichen Notfällen rund um Haus und Wohnung ist lang: Sie reicht vom Wasserrohrbruch über die gebrochene Fensterscheibe und das kaputte Dach bis zur ausgefallenen Heizung. Damit die Feiertage dadurch nicht allzu sehr getrübt werden, bieten Kärntens Gewerbe- und Handwerksunternehmen einen Notfalldienst an: Etliche Betriebe sind an den Feiertagen erreichbar und kümmern sich innerhalb kürzester Zeit um die Schäden.
Um den Kärntnerinnen und Kärntnern einen schnellen Überblick über die geöffneten Handwerksbetriebe zu verschaffen, wurde eine Online-Plattform geschaffen: Unter wko.at/ktn/notfalldienst findet man die jeweiligen Betriebe, geordnet nach Gewerken und Region. Es werden dort Dachdecker und Spengler, Elektrotechniker, Glaser, Kälte- und Klimatechniker, Metalltechniker und Installateure inklusive Kontaktdaten aufgelistet. „Den Notfalldienst sehen wir als Service an unseren Kunden. Nach einem herausfordernden Jahr sind wir auch an den Feiertagen für die Kärntnerinnen und Kärntner da“, sagt Klaus Kronlechner, Obmann der WK-Sparte Gewerbe und Handwerk. „Das Reparaturhandwerk ist von Betriebsschließungen ausgenommen und speziell, wenn Gefahr in Verzug ist und wir dringend gebraucht werden, gelten derzeit keine Arbeitseinschränkungen oder Betretungsverbote“, so Kronlechner.
Achtung: Betrüger lauern im Internet
Der Spartenobmann warnt außerdem davor, sich bei der Suche nach einem Unternehmen auf die Online-Suche zu verlassen: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Betrüger von solchen Ausnahmesituationen profitieren wollen. Die Kunden werden durch professionell wirkende Websites getäuscht und müssen schlussendlich oft horrende Summen bezahlen.“ Viele dieser vermeintlichen Firmen haben weder Gewerbeschein noch gut ausgebildete Mitarbeiter und sorgen mitunter für einen noch größeren Schaden.
Misstrauisch sollte man vor allem bei nicht zuordenbaren Telefonnummern, außergewöhnlich günstigen Angeboten oder einem fehlenden Impressum auf der Website werden. Wird die Firmenadresse im Ausland angegeben, ist das meist ebenfalls ein Alarmsignal. „Im Idealfall sollte man sich deshalb an ein regionales Unternehmen wenden, das seine Leistung lediglich mit Feiertagszuschlag verrechnet. So spart man sich viel Geld und Ärger“, empfiehlt Klaus Kronlechner.
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Gewerbe und Handwerk
Mag. Manfred Zechner
T 05 90 90 4 - 100
Emanfred.zechner@wkk.or.at
W kaerntnerwirtschaft.at
W wko.at/ktn