Schulterschluss der Sozialpartner gegen geplantes Renaturierungsgesetz
Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung appellieren an Landeshauptmann Peter Kaiser, sich weiterhin gegen das EU- Renaturierungsgesetz auszusprechen.
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Nachdem Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser die ablehnende Haltung Kärntens zum geplanten EU-Renaturierungsgesetz zur Diskussion gestellt hat, bringen Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung in einem gemeinsamen Brief ihre Sorge um den Arbeits- und Wirtschaftsstandort zum Ausdruck, sollte das EU-Renaturierungsgesetz beschlossen werden. Sie sehen den erfolgreichen Weg Kärntens in Gefahr, der durch die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Weiterverarbeitung durch starke heimische Betriebe gekennzeichnet ist. Die Sozialpartner warnen vor massiven Eingriffen in die Eigentumsrechte von Privatpersonen, Betrieben und Kommunen und vor enormen Kosten, die auf das Land Kärnten zukommen könnten.
Für LK-Präsident Siegfried Huber ist klar: „Kärnten wird flächendeckend nachhaltig bewirtschaftet. Dafür sorgen das strenge Forstgesetz und das Kärntner Naturschutzgesetz. Das Letzte, was wir brauchen, sind neue praxisfremde Vorgaben aus Brüssel. Wenn das kommt, werden viele Bauern aufhören und ihre Stalltüren für immer zusperren. Wir brauchen keine Renaturierung in Kärnten, sondern die Aufrechterhaltung der flächendeckenden bäuerlich-nachhaltigen Bewirtschaftung.“ Huber betont, dass die Waldfläche in Kärnten seit dem EU-Beitritt ohnehin um 48.000 Hektar zugenommen habe. 85 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten nehmen an Umweltprogrammen teil, und beim Bio- Anteil liegt Kärnten im EU-Vergleich im Spitzenfeld.
WK-Präsident Jürgen Mandl weist auf die starken Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die damit verbundene Bedeutung der Holz- und Forstwirtschaft in Kärnten hin. Diese reiche von der Holzbringung und der Energiegewinnung über international aufgestellte Sägewerke und eine starke holz- und forstbezogene Maschinenbauindustrie bis zu großen Holzveredelungsunternehmen. Mandl betont: „Dieses Segment macht 18 % der regionalen Wirtschaftsleistung Kärntens aus, das heißt, wir sprechen hier über einen BIP-Anteil von rund drei Milliarden Euro, der von diesem praxisfernen Renaturierungsgesetz betroffen sein könnte.“
„Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur – wie im geplanten Entwurf – dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen im Einklang mit wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Verträglichkeit gedacht werden. Sonst drohen sie nach hinten loszugehen und bremsen gewünschte Entwicklungen, beispielsweise im Bereich des Ausbaus der Erneuerbaren Energien“, sagt Timo Springer, Präsident der Industriellenvereinigung Kärnten. Da jeder Mitgliedstaat diesbezüglich mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sei, müsse diesen und damit auch den Wirtschaftstreibenden die notwendige Flexibilität gewährt werden, die Wiederherstellung der Natur und die Entwicklung einer starken Wirtschaft gemeinsam zu erreichen, erklärt der IV-Präsident.
In ihrem gemeinsamen Schreiben betonen die Präsidenten der drei Sozialpartnerorganisationen, dass der nun zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzesentwurf in zentralen Punkten nach wie vor nicht die Kritikpunkte der ablehnenden Stellungnahme der Bundesländer berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund appellieren Huber, Mandl und Springer an den Landeshauptmann, an der ablehnenden Haltung zum Renaturierungsgesetz zum Wohle Kärntens festzuhalten und sich gegen das EU- Renaturierungsgesetz in der vorliegenden Form auszusprechen. „Eine enkeltaugliche Zukunft Kärntens liegt nicht in einem Zurück in die Vergangenheit. Sie liegt in einer nachhaltigen Nutzung der erneuerbaren Ressourcen und einer Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe“, halten die Sozialpartnerpräsidenten abschließend unisono fest.