Kärntner Heimbetreiber: „Angebot des Landes entspricht nicht dem tatsächlichen Bedarf der Alten- und Pflegeheime!"
Die mediale Ankündigung des Landes, dass den Kärntner Alten- und Pflegeheimbetreibern eine „Zusatzförderung“ in der Höhe von sieben Millionen Euro zukommen zu lassen, stößt den Kärntner Heimbetreibern bitter auf.
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"Seit Monaten weisen wir die zuständige Gesundheitsreferentin Beate Prettner darauf hin, dass vielen Heimbetreibern aufgrund der fehlenden Valorisierung der Entgelte seit Jahren im wahrsten Sinne des Wortes finanziell die Luft zum Atmen fehlt. Die nunmehr völlig unzureichende Formulierung einer „Förderung“ für das zweite Halbjahr 2023 entspricht nicht dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf“, so MMag. Christian Polessnig, WK-Berufsgruppensprecher der Kärntner Alten- und Pflegeheime.
Große Finanzierungslücke
Fakt ist, dass durch die jahrelange Untätigkeit des Landes den Heimbetreibern mittlerweile eine Finanzierungslücke von 490 Euro pro Bett und Monat entstanden ist. Dies wurde auch durch einen Prüfbericht einer renommierten Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei bestätigt, der dem Land sogar vorgelegt wurde. Nach zähen Verhandlungen bietet der Vertragspartner, das Land Kärnten, nun nicht einmal mehr die Hälfte des ursprünglich geforderten Betrages. Das Pikante daran: Die angebliche Zusatzförderung soll nicht für das gesamte Jahr 2023, sondern nur für das zweite Halbjahr 2023 gelten.
Weiterbetrieb mittelfristig nicht mehr gesichert
„Die mediale Ankündigung des Landes lässt in Wirklichkeit für den fachlichen Insider viele Fragen offen. Hier wird der Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass wir als Heimbetreiber mit einem goldenen Füllhorn überschüttet werden. Tatsache ist aber, dass der Weiterbetrieb der Kärntner Heime mit den bestehenden Rahmenbedingungen betriebswirtschaftlich mittelfristig nicht mehr gesichert ist. Das Land verschließt hier aktiv die Augen vor den Tatsachen und will die Situation schönreden“, so Polessnig weiter. Dazu kommt, dass in den Verhandlungsrunden mit Prettner nicht von einer „Förderung“, sondern immer von einem Vorschuss die Rede war. Über die Abrechnung dieses Vorschusses seien sich die Heimbetreiber mit dem Land im Detail noch nicht einig. So solle der Vorschuss am Ende des Jahres abgerechnet werden - mit einer entsprechenden Nachzahlungsverpflichtung des Landes bzw. einer allfälligen Rückzahlungsverpflichtung der Heimbetreiber. Wie diese Endabrechnung im Detail erfolgen soll, ist jedoch noch völlig offen. Dies insbesondere deshalb, weil das Land in diesem Zusammenhang betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbare Modelle vorgibt, die von den Heimbetreibern so nicht akzeptiert werden können. Sie haben dem Land mehrfach betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Abrechnungsmodelle vorgeschlagen, die das Land aus unerklärlichen Gründen bis heute nicht akzeptiert hat. „Die derzeitige Taktik des Landes ist es offensichtlich, uns Heimbetreiber hinzuhalten und den Spielraum hinsichtlich der Vorgaben noch weiter einzuschränken“, zeigt sich Polessnig besorgt.
Irritiert ist man vor allem auch über das mediale Vorpreschen des Landes, zumal bis zum Abschluss der Verhandlungen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mediales Stillschweigen vereinbart wurde.
Die Kärntner Heimbetreiber fordern daher mit Nachdruck folgende notwendige Anpassungen der Entgelte, die der Gesundheitsreferentin bereits mehrfach in Gesprächen und auch schriftlich mitgeteilt wurden:
- Neubewertung des Sockelbetrages und Festsetzung des „Sockelbetrages Neu“ ab 1. Jänner 2024
- Gewährung eines pauschalen Teuerungsausgleichs für das erste Halbjahr 2023
- Abrechnung des Vorschusses nach betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Modellen (Endabrechnung des Vorschusses mit dem „Sockelbetrag Neu“)
Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe
Guntram Jilka
T 05 90 904 – 610
E guntram.jilka@wkk.or.at