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Geldwäsche: Viel Bürokratie für Betriebe

Kärntner Unternehmen müssen eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben erfüllen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche setzen. Experte Andreas Dolezal aus Wien gab Unternehmerinnen und Unternehmern am Dienstag in Villach einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 18.10.2024

Geldwäsche bedeutet, dass illegal erworbenes Geld, etwa aus Drogenhandel, Betrug oder anderen Straftaten, „sauber“ gemacht wird. Das heißt, es wird versucht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern, damit es so aussieht, als wäre es legal verdient worden. Dies geschieht oft, indem das Geld durch verschiedene Geschäfte, Banken oder Investitionen geschleust wird, um seine Spuren zu verwischen. Am Ende soll es so aussehen, als stamme das Geld aus legalen Quellen, damit es problemlos ausgegeben oder investiert werden kann.

Strenge Regeln zum Schutz der Wirtschaft

Das Thema Geldwäsche wird für Unternehmen immer wichtiger, denn strenge Vorschriften auf nationaler und europäischer Ebene geben eine klare Linie im Kampf gegen illegale Finanzströme vor. Neben Banken und Finanzdienstleistern sind auch Gewerbetreibende wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und Kunsthändler gesetzlich zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten verpflichtet. Für Unternehmen bedeutet dies, dass bei Bargeldtransaktionen ab 10.000 Euro, aber auch bei bargeldlosen Transaktionen, Sorgfaltspflichten wie die Feststellung der Identität des Kunden und die Überprüfung der Herkunft der Gelder zwingend notwendig ist. Besonders hoch ist das Risiko bei Geschäften mit politisch exponierten Personen und in Ländern mit hohem Geldwäscherisiko.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen sind angehalten, regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören die Erfassung und Bewertung von Kunden, Transaktionen und Geschäftsbeziehungen. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen unter anderem die Meldepflicht bei Verdachtsfällen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung von Datenschutzvorgaben. Dolezal betonte die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung dieser Vorgaben. Gerade kleine und mittlere Unternehmen dürften sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Theoretisch könne jedes Unternehmen zum Ziel von Geldwäschern werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben zur Geldwäscheprävention halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese reichen von hohen Bußgeldern bis hin zum Verlust der Gewerbeberechtigung bei wiederholten Verstößen. Der Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist daher nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Faktor für die langfristige Geschäftssicherheit. Mit der Einführung weiterer EU-weiter Regelungen in den kommenden Jahren wird das Thema Geldwäscheprävention noch an Bedeutung gewinnen. Unternehmen sind gut beraten, ihre internen Prozesse regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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