Anhebung der Kleinunternehmergrenze gelungen
Der Ministerrat hat die Anhebung der Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung auf 55.000 Euro beschlossen. WKK-Vizepräsidentin Astrid Legner und EPU-Sprecherin Nicole M. Mayer zeigen sich hocherfreut.
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Die Kleinunternehmerregelung ist eine Pauschalierung zur bürokratischen Entlastung für österreichische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bisher nicht mehr als 35.000 Euro. In der letzten Nationalratssitzung am Donnerstag ist Ihrer Interessenvertretung noch ein großer Wurf gelungen: Die Umsatzgrenze wurde auf 55.000 Euro massiv erhöht und mit der Einkommensteuer harmonisiert.
"Wir freuen uns sehr darüber, dass wir damit eines unserer größten Ziele für die große - und steigende - Zahl der Ein-Personen- und Kleinunternehmen in Österreich erreicht haben. Allein in Kärnten sind fast 23.000 Unternehmen ohne Mitarbeiter:innen tätig und stellen mit Know-how und Flexibilität einen wichtigen Standortfaktor dar", sagt Vizepräsidentin Astrid Legner.
Inflation frisst Grenzwerte auf
Diese Anpassung wurde in den vergangenen beiden Jahren umso wichtiger, weil auch kleine Unternehmen durch den Anstieg der Energiekosten und die massive Teuerungswelle insgesamt vor große Herausforderungen gestellt werden. "Die bisherigen Umsatzgrenzen werden bei hoher Inflation schneller erreicht und überschritten, was für unsere Unternehmen etwa steuerliche Folgen haben kann", sagt EPU-Sprecherin Nicole M. Mayer
Bürokratieentlastung umgesetzt
Die stete Überzeugungsarbeit der Interessenvertretung ist nun von Erfolg gekrönt: Ab kommendem Jahr wird die Umsatzgrenze von 35.000 auf 55.000 Euro spürbar ausgeweitet, was den Kreis jener Unternehmen, die die Kleinstunternehmerpauschalierung in Anspruch nehmen können, deutlich erweitert. Sie brauchen ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, können aber ihrerseits auch keine Vorsteuer geltend machen – eine wirksame bürokratische Vereinfachung, die den Unternehmeralltag etwas weniger stressig macht.