Entwurf für EAG-Förderverordnungen liegt vor
Bereits am 8. April 2024 soll der erste Fördercall für die Investitionsförderung starten. Die Marktprämie kann ab 14. Mai beantragt werden.
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Mit reichlich Verzögerung legte die Bundesregierung die beiden Entwürfe der konkreten Förderbedingungen für PV-Anlagen für dieses Jahr vor. Damit erfährt die Branche nach langer Wartezeit endlich die Rahmenbedingungen für Förderungen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (Investitionsförderung und Marktprämie).
In den jeweiligen Verordnungen werden unter anderem die Fördersätze, das Förderbudget und die Einreichtermine, zu denen um eine Förderung angesucht werden kann, für PV-Projekte geregelt. Bereits am 8. April soll der erste Fördercall für die Investitionsförderung starten. Die Marktprämie kann ab 14. Mai beantragt werden. Positive Neuerung ist vor allem, dass nun auch bei gewerblichen Anlagen das Projekt vor Förderantragstellung begonnen werden kann. Somit muss lediglich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage bis nach Förderantragstellung gewartet werden. Erfreulich ist auch, dass die Förderbedingungen der Marktprämie für dieses Jahr auch nächstes Jahr gelten sollen.
Bereits zu Jahresbeginn wurde die Förderung für PV-Anlagen bis 35 kWp durch eine Umsatzsteuerbefreiung ersetzt. Eine Antragstellung für eine Förderung ist damit nicht mehr notwendig, der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch.