Personen verschiedener Generationen sitzen freudig gemeinsam auf einem Sofa und tragen eine Virtual Reality Brille
© LIGHTFIELD STUDIOS | stock.adobe.com
Sparte Handel

Tarife für Speichermedien 

austromechana hat seit Februar 2024 Tarife festgelegt, die nicht gerichtlich abgeklärt sind.

Lesedauer: 1 Minute

20.02.2024

Am 1. Februar 2024 wurden von der austromechana autonome Tarife für bestimmte Speichermedien geltend gemacht. Bei den veröffentlichten Tarifen handelt es sich weder um mit den Gremien abgestimmte Tarife, noch wurden diese von einer Behörde oder einem Gericht festgelegt.  

Zur detaillierten Übersicht


Bei vielen Unternehmen herrscht nun große Rechtsunsicherheit zum weiteren Vorgehen. Wir empfehlen daher allen betroffenen Unternehmen sich mit Bitte um Klarstellung direkt an austromechana zu wenden. Beschreiben Sie welche Produkte aus Ihrem Produktportfolio eventuell in die betroffenen Kategorien fallen und erklären Sie im Detail, ob eine Privatkopie auf den Geräten möglich ist oder nicht. Die Einhebung der Speichermedienvergütung ist nur dann vorgesehen, wenn Speichermedien in Österreich in den Verkehr kommen, die für Privatkopien geeignet sind.