Rückgabe von einer Pfandflasche in einem Automaten, Konzept der Kreislaufwirtschaft
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Sparte Handel

Pfandsystem betrifft auch Importeure

 Seit 1. Januar 2025 gilt für Einweggetränkeverpackungen ein Pfandsystem, bei dem Importeure sich registrieren und 25 Cent Pfand zahlen müssen.

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21.01.2025

Mit 1. Jänner 2025 wurde das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 Liter bis 3 Liter (ausgenommen Milchverpackungen und Tetrapacks) eingeführt. Betroffen sind auch Importeure von Getränken in solchen Verpackungen. Sie müssen sich bei der zentralen Stelle (EWP Recycling Pfand Österreich) registrieren. Ebenso muss jeder Getränkeartikel bei dieser Stelle registriert werden, damit er am Pfandkreislauf teilnehmen und von den Rücknahmeautomaten oder bei manueller Rücknahme erkannt werden kann. Auf der Verpackung muss das Pfandlogo platziert sein. Bei Kleinmengen kann auch ein Sticker der EWP angebracht werden. An die EWP ist ein Produzentenbeitrag und ein Pfand (25 Cent) zu bezahlen. Es gibt eine Übergangsfrist, die es ermöglicht, dass Produkte, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt werden, bis 31. Dezember 2025 ohne Registrierung und ohne Pfand verkauft werden dürfen.

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