Öffnungszeiten im Handel
Überblick über das Bundes- und Landesrecht
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Nach Meinung der Bundessparte Handel bietet die Rechtslage in Österreich seit der letzten großen Liberalisierung des Öffnungszeitenrechts von Montag bis Samstag genügend Freiraum für den einzelnen Handelsbetrieb, um auf Kundenwünsche flexibel reagieren zu können.
Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sollte auch in Zukunft beibehalten werden, um ein gewisses Mindestmaß an gemeinsamer Freizeit (beispielsweise für Familie, Freunde, Hobbys, kulturelle und sportliche Aktivitäten) zu erhalten.
Die Bundessparte Handel begrüßt allerdings die bestehende gesetzliche Ermächtigung der Landeshauptleute, in den einzelnen Bundesländern Ausnahmen vorzusehen, wenn die regionalen Gegebenheiten die Möglichkeit der Sonntagsöffnung insbesondere aus touristischer Sicht verlangen.
Sonntagsöffnung
- Bestehende Regelungen sind verfassungskonform.
Zusammenfassung der letzten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. - Charakterklausel für Gastgewerbetreibende, die den Handel betreiben
Am 29. Mai 2013 ist eine Novelle zur Gewerbeordnung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber stellt darin klar, in welchem Umfang Gastgewerbetreibende am Sonntag den Einzelhandel betreiben dürfen (sogenannte "Charakterklausel").
Information der Bundessparte Handel
Nähere Informationen zu den geltenden Öffnungszeiten im Handel und zum Teil abweichenden Regelungen in den Ländern finden sie unter "Links".
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