Lebens- und Futtermittelexport in das Vereinigte Königreich
Seit dem 30. April 2024 gelten neue Einfuhrbestimmungen und Gebührensätze für Lebens- und Futtermittel in das Vereinigte Königreich.
Lesedauer: 1 Minute
Im Zuge der Implementierung des britischen Einfuhrmodells „Border Target Operating Model“ (BTOM) folgt nun nach der Notwendigkeit von Gesundheitsbescheinigungen für Exportsendungen in das VK entsprechend Warenart und Risikokategorie seit dem 31. Januar 2024 der 2. BTOM Meilenstein.
Kontrollen
Ab dem 30. April 2024 werden Dokumentenkontrollen und Identitäts- bzw. physische Warenkontrollen für tierische Erzeugnisse, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem und hohem Risiko sowie für Lebensmittel wie auch Futtermittel nicht tierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU eingeführt. Die Auswahl der Sendungen, welche einer Grenzkontrolle unterzogen werden, erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz. IPAFFS Messaging oder GVMS Messaging (nähere Informationen dazu unter https://youtu.be/QyZGFBvNNnQ?si=BzIYwB_PPnZ7_-CW oder List of ports using the Goods Vehicle Movement Service - GOV.UK (www.gov.uk)) werden hier von der zuständigen britischen Behörde für den Informationsaustausch im Falle einer Grenzkontrolle mit der für die Warensendung verantwortlichen Person genutzt.
Grenzkontrollstellen
Weiters müssen ab dem 30. April 2024 alle Sendungen tierischer Produkte (Risikokategorie LOW/MEDIUM/HIGH) über eine für die jeweilige Produktkategorie zugelassene Grenzkontrollstelle nach Großbritannien exportiert werden. Eine Auflistung dieser Border Control Posts inkl. ihrer Produktkategorie – Zulassungen finden Sie auf der UK Homepage unter https://www.gov.uk/government/publications/uk-border-control-posts-animal-and-animal-product-imports.
Für detailliertere Informationen bezüglich des 2. BTOM Meilensteines leiten wir Ihnen untenstehend eine E-Mail des britischen Department for Environment, Food & Rural Affairs mit vielen nützlichen Links weiter.
Das BvZert steht für weitere offene Fragen rund um dieses Thema gerne unter export@gesundheitsministerium.gv.at zur Verfügung!
Gebührensätze
Die Kosten staffeln sich nach Positionen und nach Risikostufe. Die Risikostufen finden Sie unter Risikokategorien für die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der EU nach Großbritannien: Übersichtstabellen - GOV.UK (www.gov.uk) bzw. TOM-Risikokategorisierungen - UK Plant Health Information Portal (defra.gov.uk).
Nähere Informationen zu den Gebührensätzen
Die Gebühren für gemischte Einfuhren mit verschiedenen Warenarten mit mittlerem und hohem Risiko ("mixed consignments") werden auf 145 GBP begrenzt. Gemischte Sendungen tierischer Erzeugnisse mit niedrigem Risiko und Transite sind auf 50 GBP begrenzt.
Die Gebühren werden vom Importeur eingehoben.