Zwei Frauen lachen sich an und halten Weihnachtseinkäufe in den Händen
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Sparte Handel

Öffnungszeiten 24. und 31. Dezember 2024

Arbeitnehmer im Einzel- und Großhandel haben am 24. und 31. Dezember Anspruch auf eine verkürzte Arbeitszeit, müssen jedoch in der Regel den vollen Tag bezahlt bekommen und erhalten für zusätzliche Arbeitsstunden nachmittags Zuschläge.

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14.11.2024

Einzelhandel 

Öffnungszeiten am 24. Dezember 

  • Allgemein von 6 bis 14 Uhr
  • Süßwaren und Naturblumen von 6 bis 18 Uhr
  • Christbäume von 6 bis 20 Uhr  

Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen am 24. Dezember 

  • Die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen und damit die Normalarbeitszeit endet am 24. Dezember um 13 Uhr. Danach sind nur unbedingt notwendige Abschlussarbeiten zulässig und sind diese als Überstunden zu entlohnen.
  • Eine Beschäftigung am 24. Dezember nach 13 Uhr aufgrund einer Ausnahme in der Arbeitsruhegesetz-Verordnung oder einer Verordnung des Landeshauptmannes bleibt davon unberührt. Eine Beschäftigung nach
    13 Uhr kann in den Ausnahmefällen weiterhin Normalarbeitszeit darstellen.  

Öffnungszeiten am 31. Dezember

  • Allgemein von 6 bis 17 Uhr
  • Lebensmittel 6 bis 18 Uhr
  • Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel von 6 bis 20 Uhr  

Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen am 31. Dezember 

Die Normalarbeitszeit endet am 31. Dezember um 17 Uhr. Danach sind nur unbedingt notwendige Abschlussarbeiten zulässig, diese gelten als Überstunden. 

  • Für Normalarbeitszeit zwischen 13 und 15 Uhr gebührt ein Zuschlag von 50 Prozent, nach 15 Uhr gebührt ein Zuschlag von 100 Prozent.

  • Überstunden, die am 31. Dezember zwischen 13 und 15 Uhr geleistet werden, sind mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten, Überstunden ab 15 Uhr mit einem Zuschlag von 100 Prozent.

Hinweis!

Obwohl am 24. und am 31. Dezember, insbesondere im Einzelhandel, die Arbeitszeit vorzeitig endet, ist die Bezahlung so vorzunehmen, als ob die Arbeitszeit nicht verkürzt worden wäre und der/die Arbeitnehmer:in bis zum Ende der "normalen" Tagesarbeitszeit gearbeitet hätte. 

Für den 24. und 31. Dezember empfehlen wir Ihnen, trotz der gesetzlichen Offenhaltemöglichkeiten Ihre Geschäftszeiten mit den örtlichen Werbegemeinschaften abzustimmen. In den meisten Fällen liegt der Ladenschluss zwischen 12 und 13 Uhr.

Großhandel 

Am 24. und 31. Dezember 2024 endet die Normalarbeitszeit um 13 Uhr. Danach sind nur unbedingt notwendige Abschlussarbeiten zulässig. Diese gelten als Überstunden.