Person mit weißem Schutzhelm steht auf einem Dach. Auf dem Dach sind mehrere Solarpaneele, die jeweils einen Metallrahmen haben. Die Person hat ihre Hände auf einem Metallrahmen. Der Himmel ist blau
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Sparte Handel

Netzanschluss für PV-Anlagen ohne zusätzliche Netzzutrittsgebühr

Der Oberste Gerichtshof entschied, dass bei Anschluss einer Photovoltaikanlage an einen bestehenden Netzanschluss keine Netzzutrittsgebühr anfällt. Anlagenbetreiberkönnen somit doppelt gezahlte Gebühren zurückfordern, selbst bei länger zurückliegenden Zahlungen.

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11.11.2024

der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte am 25. September 2024:

"Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an."

Zum OGH-Urteil 

Wurde demnach die bereits bezahlte Anschlussleistung vom Netzbetreiber bei der Entgeltberechnung für den Einspeisezählpunkt der PV-Anlage (oder anderer erneuerbarer Erzeugungsanlagen) nicht berücksichtigt, kann dieses zu viel bezahlte Entgelt durch den/die Anlagenbetreiber:in zurückgefordert werden. 

Damit wird unsere wie auch die Rechtsansicht von PV Austria in Bezug auf die Doppelverrechnung von Netzzutrittsentgelt bestätigt. Diese hat die WKÖ schon im 1. Halbjahr 2022 aufgrund eines Anlassfalls eines Mitgliedsbetriebs vertreten und in einem gemeinsamen Brief mit dem Verband Erneuerbare Energie Österreich der Regulierungsbehörde E-Control mitgeteilt.  

Die OGH-Entscheidung bestätigt nun, dass Betreiber von PV-Anlagen über 20 kW, die dem Netzbetreiber Netzzutrittsentgelte bezahlen mussten, bei deren Berechnung keine Rücksicht auf bereits bezahlte Netzzutrittsentgelte für die Herstellung des Strombezugs genommen wurde, diese zu doppelt bezahlten Entgelte zurückfordern können. Auch wenn diese Bezahlung vor mehr als drei Jahren erfolgte, ist dies möglich, da – aufgrund einer Einigung von PV Austria mit Österreichs Energie – die Netzbetreiber einen Verjährungsverzicht unterschreiben.  

PV Austria unterstützt betroffene Anlagenbetreiber und hat ein Konsortium aus drei Rechtanwaltskanzleien zusammengestellt, die bei der Rückforderung von zu viel bezahltem Netzzutrittsentgelt helfen.

Weitere Infos sowie die Erläuterung der notwendigen Schritte einschließlich FAQs sind auf der Homepage von PV Austria bzw. im LinkedIn Kanal vom Bundesverband Photovoltaic Austria zu finden.