NIS2: strenge Cybersicherheitsmaßnahmen
Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 werden - voraussichtlich bereits ab Oktober 2024 - für viele Unternehmen strenge Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.
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Die Leitungsorgane (Geschäftsführung bei GmbH, Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen, haften der Einrichtung für den schuldhaft verursachten Schaden und müssen an diesen spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
Schulungen der FV UBIT Akademie incite Infos zu den Pflichten der Leitungsorgane und SchulungsinhalteDienstleister und Lieferanten von NIS2 betroffenen Unternehmen werden aufgrund der Lieferkette vertraglich entsprechende Sicherheitsnachweise erbringen müssen. Dies stellt gerade kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Die WKÖ hat daher mit einer Expertengruppe der Cybersicherheit-Plattform (CSP) Musterdokumente zu Basissicherheitsmaßnahmen im Bereich Informationssicherheit erstellt. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen kann bereits ein Großteil der Cyberangriffe abgewehrt werden.