FATF-Prüfung 2025: Österreichs saubere Mission
2025 wird in Österreich die Überprüfung durch die internationale Organisation "Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)" zu den Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stattfinden.
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Prüfung von Österreichs Maßnahmen
In vorbereitenden Gesprächen mit dem BMF wurde uns bekannt gegeben, dass der "on-site visit" in Österreich für Ende Mai/Juni 2025 eingeplant ist.
Die Information auf welchen Bereichen des Gewerbesektors der Fokus der FATF-Prüfung liegen wird, ergeht etwa drei Wochen vor der Prüfung, diese Information erfolgt durch das BMF. Im BMF finden auch die Gesprächstermine mit den Vertretern der jeweiligen Branche statt.
Der Fokus des Prüfungsgespräch liegt auf echten Geschäftsfälle denen ein hohes Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungrisiko immanent ist. Die Fragen werden so gestellt werden, dass klar hervorgeht, ob in den einzelnen Sektoren ein Verständnis für risikobehaftete Geschäfte vorliegt, sowie die Einhaltung und Effektivität der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche gegeben sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der Überprüfung wird auch die Tätigkeit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) und die Anbindung der verpflichteten Gewerbetreibenden sein.
Die Bestimmungen der GewO zur Bekämpfung von Geldwäsche (§§ 365m ff GewO 1994) verpflichten das entsprechende Unternehmen, mit der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt entsprechend zu kommunizieren und Geldwäscheverdachtsmeldungen im Bedarfsfall abzugeben (siehe Leitfaden in der Anlage).
Meldeplattform goAML
Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle erfolgen ausschließlich über die Meldeplattform goAML. goAML ist das Portal der A-FIU, über das meldeverpflichtete Berufsgruppen einfach und hochvertraulich Sachverhalte übermitteln können, wenn sie Verdacht haben, für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Des Weiteren bieten goAML regelmäßige, umfangreiche Informationen über bereits bestätigte Verdachtsfälle und aktuelle Trends im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.
Voraussetzung für die Nutzung von goAML ist ein Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal-Anmeldung erforderlich) sowie eine einmalige Registrierung bei goAML (über das USP).
So funktioniert die Registrierung bei goAMLRegistrieren Sie sich noch heute, sollten Sie noch nicht registriert sein!
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der bevorstehenden FATF-Prüfung davon auszugehen ist, dass verstärkt Überprüfungen von den Vollzugsbehörden stattfinden werden.