Kollektivvertrag Handelsangestellte: Einigung auf Zwei-Jahres-Abschluss
In der 5. Verhandlungsrunde konnte eine Einigung betreffend des Kollektivvertrages für Handelsangestellte gefunden werden. Konkret sieht der erzielte Zwei-Jahres-Abschluss vor, dass die Gehälter der rund 430.000 Angestellten im österreichischen Handel 2025 um 3,3 % steigen. 2026 wird eine KV-Erhöhung folgen, die sich nach der Höhe der Inflation richtet und gestaffelt ist.
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Spartenobmann Raimund Haberl betont: "Dieser Abschluss zeigt, dass wir die Interessen der Beschäftigten ernst nehmen und gleichzeitig die wirtschaftliche Lage der Handelsbetriebe im Blick behalten. Es war unser Ziel, eine faire Lösung zu finden, die beiden Seiten zugutekommt." Auch Anton Kovsca, KV-Verhandler aus Kärnten, verweist auf die schwierige Lage des Handels: "Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen waren eine enorme Herausforderung. Der Handel hat in den letzten Jahren keine realen Zuwächse verzeichnen können und der finanzielle Spielraum wurde durch die hohen Abschlüsse der Vorjahre stark eingeschränkt. Für die Zukunft müssen wir dringend überdenken, wie die KV-Erhöhungen berechnet werden, da wir nur das weitergeben können, was wir auch tatsächlich erwirtschaften."
Bei den Lehrlingseinkommen hat man sich darauf geeinigt, dass diese 2025 im ersten Lehrjahr auf 1.000 Euro steigen, im zweiten auf 1.170 Euro, im dritten Lehrjahr auf 1.480 Euro und im vierten Jahr auf 1.540 Euro. Das bedeutet vor allem im ersten Lehrjahr einen Sprung von 13,64 Prozent. Dies stellt eine wichtige Investition in die Zukunft des Handels dar, denn die Erhöhung der Lehrlingseinkommen macht eine Lehre im heimischen Handel noch attraktiver.
Raimund Haberl unterstreicht: "Die Anhebung der Lehrlingseinkommen ist ein starkes Signal für den Nachwuchs im Handel. Wir wollen junge Menschen motivieren, sich für eine Karriere in diesem vielfältigen und zukunftssicheren Berufsfeld zu entscheiden."
Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Gehaltstafel und weitere Informationen
Weitere Änderungen im Kollektivvertrag
- Höhe Vertretungsgeld
- Aufrechterhaltung der Überzahlung – Reformbetrag 1 und 2
- Höhe Kilometergeld
- Höhe Taggeld
- Zuschläge im Versand- und Onlinehandel
- Vorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Der Abschluss bietet auf der einen Seite Planbarkeit für beide Seiten und stellt gleichzeitig sicher, dass die Personalkosten nicht völlig aus dem Ruder laufen. "Es war heuer entscheidend, eine Erhöhung zu erzielen, die für die Unternehmen tragbar bleibt und im Einklang mit den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten steht. Wir haben es geschafft, eine Lösung zu finden, die sowohl den Beschäftigten als auch den Betrieben gerecht wird, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen zu gefährden", sind sich Haberl und Kovsca einig. Es bleibt zu hoffen, dass die dadurch erzielte Kaufkraftsteigerung zur Förderung der Konsumfreude beiträgt, sodass zumindest ein Teil der Erhöhung wieder in den Handel zurückfließt.
Über den Kollektivvertrag 2025 für die 150.000 Handelsarbeiter:innen wird derzeit noch verhandelt.