Cybersicherheits-Richtlinie NIS2
Seit kurzem liegt der Begutachtungsentwurf für die Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 vor. Bitte prüfen Sie, ob Sie von den Bestimmungen betroffen sind.
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Mit Umsetzung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 bis 17. Oktober 2024 müssen viele Unternehmen – vorwiegend große und mittlere Unternehmen bestimmter Sektoren, aber über die Lieferkette auch deren Dienstleister und Lieferanten – verpflichtend Risikomanagementmaßnahmen umsetzen. Seit Kurzem liegt der Begutachtungsentwurf vor, der die Umsetzung in österreichisches Recht vorsieht.
Ab wann die Bestimmungen gelten, ist abhängig vom Ausgang des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Im Entwurf ist kein Inkrafttretensdatum genannt, es ist aber davon auszugehen, dass die Regelungen mit 18. Oktober 2024 in Kraft treten sollen. Im Entwurf sind keine Übergangsfristen vorgesehen.
Wir möchten Sie deshalb erneut dazu aufrufen für Ihr Unternehmen zu prüfen, ob Sie von NIS2 betroffen sind.
Zum Online-Ratgeber der WKO Infos zu NIS2