Hygiene, Hygienerecht
Allgemeine Lebensmittelhygiene, Hygienebestimmungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Hygieneleitlinien, HACCP
Lesedauer: 1 Minute
Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sind Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, verpflichtet, die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene einzuhalten.
Allgemeine Lebensmittelhygiene
Verordnung (VO (EG) 852/2004) über Lebensmittelhygiene
Letzte Änderung: 3.3.2021
HACCP - FAQs - Fragen und Antworten zum Hazard Analysis and Critical Control Point (HACCP) - System (deutsches Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR))
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Verordnung (VO (EG) 853/2004) mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Letzte Änderung: 15.2.2023
EuGH - Urteil C - 453/13 zur Definition "Separatorenfleisch" gem. Anhang I Nr. 1.14 der VO (EG) 853/2004 - 16.10.2014
Urteil C-98/18 zur Verladetemperatur von Schlachtkörpern und Frischfleisch - 2.5.2019
Urteil C-347/17 zu den Sorgfaltsanforderungen gegen Kontaminationen im Schlachtprozess - 12.9.2019
Mikrobiologische Kriterien
Verordnung (VO (EG) 2073/2005) über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel
Letzte Änderung: 14.2.2020
EU- Durchführungsrechtsakte zur Lebensmittelhygiene
Hygienebestimmungen für Lebensmittel tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte und tiefgefrorene Lebensmittel; EU - Leitlinien zu den Hygieneverordnungen
Österreichische Vorschriften zur Lebensmittelhygiene
Nationale Rechtsvorschriften zu Hygieneanforderungen bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
Österreichische Leitlinien zur Lebensmittelhygiene
Gute Hygienepraxis und Anwendung der Grundsätze des HACCP
Hygieneschulungen und Ausbildung zum/zur Hygienemanager/in
Die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes bietet in regelmäßigen Abständen Hygieneschulungen (auch als Online – Kurse) sowie eine Ausbildung zum/zur Hygienemanager/in an. Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Kursprogramm.
Alle Rechtsauskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erteilt. Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe übernimmt jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.
Stand: 01.03.2023