Zwei erwachsene Personen und ein Kind sitzen vor einer PV-Anlage und blicken darauf
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Photovoltaik von A bis Z

Solaranlagen Ratgeber: Informationen, Beratung und Leitfäden

Lesedauer: 3 Minuten

Die vorliegende Zusammenstellung aktueller Fakten, Zahlen sowie Merkblätter und Formulare zu Solarenergie und Photovoltaikanlagen soll professionelle und qualifizierte PV-Anlagen-Errichter:innen beim Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich unterstützen.

Gewerbe-, Betriebsanlagen- und Vertragsrecht

Merkblatt "Welche Gewerbeberechtigung für die Errichtung von PV-Anlagen erforderlich ist"
Gegenstand dieses Merkblatts ist die gewerberechtliche Abgrenzung betreffend die Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Die Zuordnung der Gewerbe zu den einzelnen Arbeitsschritten orientiert sich am Kernbereich der jeweiligen Gewerbeberechtigungen (Berechtigungsumfang).

Durch die gewerberechtliche Aufsplittung der Teiltätigkeiten im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage auf verschiedene Gewerbe soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass mit der Gewerbeberechtigung Elektrotechnik ein PV-Projekt nicht vollumfänglich umgesetzt werden kann. Diesbezügliche (Teil-) Tätigkeiten, die nicht in den Kernbereich des Gewerbes Elektrotechnik fallen (z.B. Herstellung von Unterkonstruktionen, Aufständern), können Gewerbetreibende für Elektrotechnik u.a. im Nebenrecht zur elektrotechnischen Hauptleistung gem. § 32 GewO erbringen. Somit können Gewerbetreibende für Elektrotechnik auch weiterhin komplette PV-Anlagen anbieten und errichten.

Die gewerberechtliche Zuteilung gibt die Rechtsmeinung der Bundessparte Gewerbe und Handwerk auf Grundlage der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik wieder. 

Merkblatt "Errichtung von PV-Anlagen - Detailinformation zu Verträgen, Haftung, Warnpflicht und Gewerberecht"
Für die Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage sind unterschiedliche Gewerbeberechtigungen erforderlich, wie zum Beispiel Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik, Mechatronik, Metalltechnik, Dachdecker, Spengler u.a.  Das Zusammenspiel verschiedener Gewerbe bei der PV-Errichtung zieht verschiedene rechtliche Folgen nach sich.

Genehmigungsfreie PV-Anlagen (BMAW)
Mit Erlass vom 1.3.2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft klargestellt, dass Photovoltaikanlagen und Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge unter einfach vermeidbaren Umständen keiner Genehmigungspflicht nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unterliegen. Dieser Erlass enthält weiterführende Informationen zu den Ergebnissen der Gewerbereferententagung 2016, TOP 17.

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Stand: 14.08.2024