Information zum Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie im Hotel- und Gastgewerbe 2024

Gilt für:

Eckpunkte des Zusatzkollektivvertrages über die Gewährung einer Mitarbeiter:innenprämie

  • Der Zusatzkollektivvertrag regelt die Eckpunkte für die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie für das Jahr 2024 in der Höhe von maximal 3.000 Euro.
  • Gültigkeitszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
  • Der Zusatzkollektivvertrag enthält eine Ermächtigung der betrieblichen Ebene zur Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie
    • eine Betriebsvereinbarung abzuschließen bzw.
    • in Betrieben ohne Betriebsrat eine Vereinbarung für alle Mitarbeiter:innen vorzulegen.
  • Bei der Mitarbeiter:innenprämie muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
  • Die Auszahlung einer Mitarbeiter:innenprämie kann auch in Teilbeträgen (z.B. monatlich) erfolgen.

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