EU will Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen stärken
Rat nimmt Richtlinie zur Stärkung Resilienz kritischer Einrichtungen an
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Der Schutz kritischer Infrastruktur soll EU-weit verbessert werden.
Der Rat hat am 8. Dezember die RL zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen angenommen.
Die Richtlinie gilt für kritische Einrichtungen in den Sektoren
- Digitale Infrastruktur
- Energie
- Verkehr
- Bank und Finanzmarktinfrastruktur
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwasser
- Raumfahrt
- Lebensmittel (Produktion, Verarbeitung und Vertrieb)
- teils auch für bestimmte Zentralstellen der öffentlichen Verwaltung
Die kritischen Einrichtungen müssen in Zukunft
- die relevanten Risiken ermitteln, die die Erbringung grundlegender Dienste erheblich beeinträchtigen können
- geeignete Maßnahmen ergreifen, um ihre Resilienz zu gewährleisten
- Störfälle melden.
Die Mitgliedstaaten müssen über eine nationale Strategie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen verfügen, mindestens alle vier Jahre eine Risikobewertung durchführen und eine Liste der kritischen Einrichtungen erstellen, die grundlegende Dienste erbringen.
Die vorgeschlagene Richtlinie ersetzt die geltende Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen, die 2008 angenommen wurde.
Bezüglich anderer Rechtsvorschriften, insbes. die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (DORA) und die NIS2-Richtlinie erfolgt eine gegenseitige Anpassung um Rechtsklarheit zu schaffen und für Kohärenz zwischen den Rechtsakten zu sorgen.
Die Richtlinie muss bis 24 Monate nach dem Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten, somit bis Ende 2024 umgesetzt werden.
Stand: 13.12.2022