Zwei Personen mit dunklen Haaren und Bart blicken freudig auf ein Tablet, eine weitere Person sitzt in der Unschärfe daneben und hält eine Tasse in der Hand
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Genossenschaft

Alle Informationen zur Gründung im Überblick

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21.11.2024

Genossenschaften sind Vereinigungen von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen. In der Praxis treten unterschiedliche Arten von Genossenschaften auf wie z.B. Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften. Derzeit ist die Rechtsform vor allem bei der Gründung von Energie- und Dienstleistungsgenossenschaften beliebt.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person und hat aus diesem Grund eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch. Gründungsvoraussetzungen sind die Erstellung einer schriftlichen Satzung, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose (Grundlage dafür ist in der Regel ein Businessplan) sowie die Aufnahme in einen Revisionsverband.

Die wichtigsten Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung und der Vorstand. Geschäftsführung und Vertretung erfolgen durch den Vorstand. Vorstandsmitglieder sind immer auch Genossenschaftsmitglieder (Prinzip der Selbstverwaltung).

Es besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht für den Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt, sofern steuerpflichtige Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit vorliegen. Genossenschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, jedoch gibt es keine Mindest-KÖSt, die zu entrichten ist. Gewinnausschüttungen unterliegen der KESt.

Anders als bei anderen Kapitalgesellschaften ist im Rahmen der Gründung einer Genossenschaft kein Mindestkapital aufzubringen. Der Nennbetrag eines Geschäftsanteils ist in der Satzung festgeschrieben und in der Regel für jedes Mitglied gleich hoch. Die Zahl der Geschäftsanteile, die ein Mitglied erwerben kann oder zu erwerben hat (Mindestzeichnungsverpflichtung), bestimmt die Satzung.

Ab 2025 sind Neugründungen nur mehr mit beschränkter Haftung möglich. In der Praxis wird es ab diesem Zeitpunkt vermutlich nur noch Neugründungen geben, die eine Nachschusspflicht gänzlich ausschließen. Theoretisch wäre es aber möglich, auch eine höhere Haftung in der Satzung zu verankern (z.B. die einfache oder zweifache Höhe des Geschäftsanteils).

Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass die Aufnahme und der Austritt von Mitgliedern auf vereinfachte Weise möglich ist.

Die Genossenschaft eröffnet Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Unternehmen, aber auch Privatpersonen und Gebietskörperschaften, um gemeinsam Synergien zu nutzen und stärker am Markt aufzutreten. Der Österreichische Genossenschaftsverband bietet einen Online-Check an, ob eine Genossenschaft die richtige Rechtsform für das geplante Projekt ist (CoopCheck):

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